Schulungskosten für Menschen mit Behinderung
Förderung der Kosten für Schulungen, Weiterbildungen und Arbeitserprobungen für Menschen mit Behinderungen in Wien zur beruflichen Integration. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Kosten für Schulungen, Weiterbildungen oder Arbeitserprobung, die für die berufliche Integration bzw. zur Erlangung eines Arbeitsplatzes notwendig sind; bei Vorliegen eines Dienstverhältnisses: behindertenbedingte Kosten externer Schulungen und Weiterbildungen.
Förderfähige Ausgaben
- Schulungskosten
- Weiterbildungskosten
- Kosten der Arbeitserprobung
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Personen nach § 2 Abs. 1 und 3 BEinstG
- Personen nach § 10a Abs. 3 BEinstG
Beschreibung
Das Förderprogramm „Schulungskosten für Menschen mit Behinderung“ unterstützt in Wien wohnhafte privatberechtigte Personen nach § 2 Abs. 1 und 3 bzw. § 10a Abs. 3 BEinstG bei der beruflichen Integration. Gefördert werden sämtliche Ausgaben, die im direkten Zusammenhang mit notwendigen Bildungsmaßnahmen stehen, darunter Schulungskosten, Weiterbildungskosten sowie Kosten der Arbeitserprobung. Ziel ist es, den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern und langfristige Beschäftigungsperspektiven zu schaffen. Dabei können auch behinderungsbedingte fremde Schulungen und Weiterbildungen im Rahmen eines bestehenden Dienstverhältnisses vollständig übernommen werden. Die Maßnahme ist fortlaufend geöffnet und eine Antragstellung ist jederzeit möglich.
Der Zuschuss deckt 100 % der förderfähigen Ausgaben ab und knüpft an die gesetzliche Grundlage im Behinderteneinstellungsgesetz (§ 6 Abs. 2 lit. e BEinstG) sowie an die Rahmenrichtlinie zur „Beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“. Die Fördervergabe erfolgt durch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz – Sektion IV, Gruppe A, und wird über den Sozialministeriumservice abgewickelt. Einreichende Personen reichen Nachweise zu den geplanten Maßnahmen ein und lassen im Bedarfsfall externe Schulungsanbieter:innen bestätigen. Die Auszahlung erfolgt nach Einreichung geprüfter Leistungsnachweise. Ergänzend bietet das NEBA-Netzwerk begleitende Beratung und Fördermanagement in enger Kooperation mit dem Arbeitsmarktservice. Die umfassende Förderung stärkt die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Phasen des beruflichen Werdegangs.