Selbstversicherung in der Krankenversicherung
Übernahme der Krankenversicherungsbeiträge und E-Card-Kosten für Menschen mit Beeinträchtigungen in Oberösterreich. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Kostenübernahme für Krankenversicherungsbeiträge sowie Zusatzkosten wie E-Card, Rezeptgebühren und Heilbehandlungen für Menschen mit Beeinträchtigungen, die keine anderweitige Krankenversicherung haben.
Förderfähige Ausgaben
- Krankenversicherungsbeiträge
- Kosten für E-Card
- Rezeptgebühren
- Heilbehandlungen bis zum Eintritt der Versicherungspflicht
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anspruch auf Hauptleistungen nach § 8 Abs. 1 Oö. ChG idgF. mit Bescheid
- Gewährung eines besonderen sozialen Dienstes nach § 17 Abs. 3 Z. 2, 3 und 5 Oö. ChG idgF.
- Keine gesetzliche Krankenversicherung als Versicherter oder Angehöriger möglich
- Kein Anspruch auf bedarfsorientierte Mindestsicherung möglich
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular SGD_So_E30 Kostenübernahme Selbstversicherung
- Bescheid über Anspruch auf Hauptleistungen
- Nachweis über Gewährung besonderer sozialer Dienste
Beschreibung
Die Fördermaßnahme des Amts der Oö. Landesregierung, Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Soziales, richtet sich an Privatpersonen in Oberösterreich mit Beeinträchtigungen ohne bestehenden Krankenversicherungsschutz. Sie zielt darauf ab, die Kosten für Selbstversicherung und E-Card-Bezug zu übernehmen und bei Bedarf auch Rezeptgebühren sowie Heilbehandlungen bis zum Eintritt der Versicherungspflicht zu finanzieren. Als zeitlich unbegrenzter Zuschuss nach § 18 Oö. Chancengleichheitsgesetz 2008 bieten Sozial- und Gesundheitsressort fortlaufende Fördermöglichkeiten; Anträge können seit dem 5. November 2013 jederzeit gestellt werden. Die Unterstützung endet, sobald ein Anspruch auf bedarfsorientierte Mindestsicherung besteht, eine Mitversicherung möglich wird oder eine versicherungspflichtige Erwerbstätigkeit aufgenommen wird.
Voraussetzung für die Bewilligung sind ein gültiger Bescheid über Hauptleistungen nach § 8 Abs. 1 Oö. ChG, der Nachweis über die Gewährung eines besonderen sozialen Dienstes nach § 17 Abs. 3 Z. 2, 3 oder 5 sowie das vollständig ausgefüllte Antragsformular SGD_So_E30. Förderfähige Ausgaben umfassen neben den Krankenversicherungsbeiträgen die Kosten für E-Card, Rezeptgebühren und Heilbehandlungen bis zum Beginn der Versicherungspflicht. Die Zuständigkeit liegt bei den Bezirksverwaltungsbehörden, wodurch ein niederschwelliger Zugang gewährleistet ist. Leistungsberechtigte profitieren von einer transparenten und zeitnahen Abwicklung im Bereich Soziales, Gesundheit und Arbeit & Soziales, die einen lückenlosen Krankenversicherungsschutz sicherstellt. Die Förderung wird aus Mitteln des Sozialressorts bereitgestellt und trägt zur Chancengleichheit in den Themenfeldern Soziales, Gesundheit sowie Arbeit & Soziales bei.