Solidaritätsfonds der Europäischen Union
Der Solidaritätsfonds der Europäischen Union bietet finanzielle Hilfe nach schweren Naturkatastrophen und seit 2020 auch bei groß angelegten Gesundheitsnotlagen. Anträge müssen von nationalen Behörden innerhalb von 12 Wochen nach dem ersten Schaden gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Solidaritätsfonds dient der Bereitstellung von Zuschüssen für Sofortmaßnahmen bei Naturkatastrophen größeren Ausmaßes, regionalen Naturkatastrophen auf NUTS-2-Ebene sowie bei Notlagen größeren Ausmaßes im Bereich der öffentlichen Gesundheit. Er unterstützt den Wiederaufbau zerstörter öffentlicher Infrastrukturen (Energie, Wasser, Abwasser, Telekommunikation, Verkehr, Gesundheit, Bildung), die Bereitstellung von Notunterkünften und Hilfsdiensten, den Schutz des Kulturerbes, die Säuberung betroffener Gebiete und Maßnahmen zur Prävention, Überwachung oder Kontrolle schwerwiegender Gesundheitsrisiken.
Förderfähige Ausgaben
- Wiederaufbau öffentlicher Infrastrukturen in Bereichen Energieversorgung, Wasser/Abwasser, Telekommunikation, Verkehr, Gesundheit, Bildung
- Bereitstellung von Notunterkünften und Finanzierung von Hilfs- und Rettungsdiensten
- Sicherung von Schutzeinrichtungen und Maßnahmen zum Schutz des Kulturerbes
- Säuberung betroffener Gebiete und Naturräume
- Prävention, Überwachung und Kontrolle der Ausbreitung von Krankheiten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Längerfristiger Wiederaufbau von Infrastruktur und Wirtschaft
- Kompensation privater Verluste
- Versicherbare Schäden
- Investitionen in präventive Maßnahmen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Beitrittsland
- Antragstellung durch die zuständige nationale Behörde
- Schadensschwelle für Großkatastrophe: mindestens 0,6 % des BNE oder 3 Mrd. € (2011-Preise)
- Schadensschwelle für regionale Katastrophe: mehr als 1,5 % des regionalen BIP auf NUTS-2-Ebene (1 % für äußerste Randgebiete)
- Schadensschwelle für Gesundheitsnotlage: mindestens 0,3 % des BNE oder 1,5 Mrd. € (2011-Preise)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Anschreiben der zuständigen nationalen Behörde
- Ausgefülltes Antragsformular
- Nachweis des Datums erster Schäden
- Schadensberichte und finanzieller Schadensnachweis
- Vereinbarung mit der Europäischen Kommission
Beschreibung
Der Solidaritätsfonds der Europäischen Union unterstützt zuständige nationale Behörden in EU-Mitgliedstaaten und Beitrittsländern mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen zur Bewältigung schwerer Naturkatastrophen auf nationaler (Schadensschwelle: ≥ 0,6 % des BNE oder 3 Mrd. €) sowie auf NUTS-2-Ebene (Schadensschwelle: > 1,5 % des regionalen BIP, für äußerste Randgebiete 1 %). Seit 2020 greift der Fonds auch bei Gesundheitsnotlagen größeren Ausmaßes (Schadensschwelle: ≥ 0,3 % des BNE oder 1,5 Mrd. €). Die Förderung wird zweckgebunden für Sofortmaßnahmen bewilligt, um öffentliche Infrastrukturen (Energie, Wasser/Abwasser, Telekommunikation, Verkehr, Gesundheit, Bildung) wiederherzustellen, Notunterkünfte und Rettungsdienste zu finanzieren, Schutzmaßnahmen für Kulturerbe zu sichern sowie betroffene Gebiete zu säubern oder Gesundheitsrisiken durch Prävention, Überwachung und Kontrolle zu minimieren.
Anträge sind von den nationalen Behörden binnen 12 Wochen nach Eintritt des ersten Schadens bei der Europäischen Kommission einzureichen. Die Projektdauer ist auf 18 Monate begrenzt, und die Mittel stehen bis zu einer jährlichen Obergrenze von 500 Mio. € (2011-Preise) bereit. Förderfähig sind ausschließlich Sofort- und Notfallmaßnahmen; privater Vermögensschaden, versicherbare Schäden sowie längerfristige Infrastruktur- und Wirtschaftsaufbauprojekte bleiben ausgeschlossen. Zur Antragstellung sind u. a. ein offizielles Anschreiben, Schadensnachweise und eine Vereinbarung mit der Kommission vorzulegen. Der Fonds bietet damit schnelle finanzielle Unterstützung, um die unmittelbaren Folgen von Katastrophen oder großen Gesundheitskrisen zu bewältigen und rasche Wiederherstellungsarbeiten öffentlicher Dienste zu ermöglichen.