Zuschuss

Sonstige Beihilfen an Menschen mit Beeinträchtigungen

Das Land Oberösterreich gewährt Zuschüsse zu behinderungsbedingten Mehraufwendungen für Menschen mit Beeinträchtigungen, wie Abklärungsverfahren und Perspektivenentwicklung im Neuronetzwerk. Antragstellung grundsätzlich vor Durchführung der Maßnahme erforderlich, in Ausnahmefällen bis 6 Monate nachträglich möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
28.10.2013
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Oberösterreich

Förderziel

Zuschüsse zu sonstigen behinderungsbedingten Mehraufwendungen von Menschen mit Beeinträchtigungen zur Deckung notwendiger Kosten, etwa für Abklärungsverfahren und Perspektivenentwicklung im Neuronetzwerk.

Förderfähige Ausgaben

  • Abklärungsverfahren im Neuronetzwerk
  • Perspektivenentwicklung im Neuronetzwerk

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Behinderungsbedingte Notwendigkeit der Maßnahme
  • Keine Zuständigkeit anderer Kostenträger (z.B. Arbeitsunfall oder Freizeitunfall mit Fremdverschulden)
  • Angemessenheit der Kosten
  • Verwendung der Fördermittel nach den Kriterien der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit
  • AntragstellerIn ist der Mensch mit Beeinträchtigung im Sinne des Oö. Chancengleichheitsgesetzes (mittels ärztlicher Bestätigung nachzuweisen)
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular oder formloses Antragsschreiben
  2. Ärztliches Gutachten oder Befund (zur Art der Beeinträchtigung)
  3. Kostenvoranschläge
  4. Originalrechnungen und Originaleinzahlungsbelege

Beschreibung

Das Land Oberösterreich bietet im Rahmen sozialer und gesundheitlicher Fördermaßnahmen Zuschüsse für behinderungsbedingte Mehraufwendungen an. Gefördert werden insbesondere Abklärungsverfahren und die Perspektivenentwicklung im Neuronetzwerk, um Menschen mit Beeinträchtigungen individuelle Teilhabe- und Entwicklungschancen zu eröffnen. Die Unterstützung erfolgt als direkter Zuschuss an private Antragsteller:innen und wird fortlaufend vergeben. Eine Antragstellung sollte im Regelfall vor Beginn der Maßnahme erfolgen, bei begründeten Ausnahmefällen ist die Einreichung bis zu sechs Monate nach Durchführung möglich. Die Mittelverwendung muss sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig nachgewiesen werden, wobei Originalrechnungen und Einzahlungsbelege als Belegnachweis dienen. Ziel dieser Förderung ist es, notwendige Kosten abzudecken, wenn keine anderen Kostenträger – etwa bei Arbeits- oder Freizeitunfällen – zuständig sind.

Berechtigt sind Personen mit einer nach dem Oö. Chancengleichheitsgesetz anerkannten Beeinträchtigung, die mittels ärztlichem Gutachten die behinderungsbedingte Notwendigkeit der beantragten Maßnahme nachweisen. Weitere Voraussetzungen umfassen die Angemessenheit der Kosten und die Vorlage von Kostenvoranschlägen sowie eines ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars oder formlosen Antragsschreibens. Die Förderkriterien erstrecken sich auf soziale Integration, Arbeit und Gesundheit, wobei eine Prüfung von Einkommens-, Versicherungs- und Meldedaten erfolgt. Da die Förderung unbegrenzt gültig ist und keine Endfrist vorsieht, können Antragsteller:innen flexibel agieren. Durch diese Beihilfe werden zentrale Schritte auf dem Weg zu mehr Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Teilhabe maßgeblich unterstützt.

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