Staatspreis Innovation
Verleihung der höchsten staatlichen Auszeichnung für innovative österreichische Unternehmen sowie der Sonderpreise ECONOVIUS und VERENA. Einreichungen über Landesinnovationswettbewerbe von 01.01.2024 bis 31.12.2025 möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Verleihung der höchsten Auszeichnung für herausragende Innovationsleistungen österreichischer Unternehmen und Stärkung ihrer Sichtbarkeit sowie Marketing- und Öffentlichkeitsarbeit durch eine offizielle Nominierung und Preisverleihung.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Firmensitz in Österreich
- Entwicklung und Markteinführung einer Innovation abgeschlossen
Bewertungskriterien
- Neuheit: Innovatorische Leistung und IPR
- Nutzen: Wirkung der Innovation und Problemlösung
- Unternehmerische Leistungen: Risiko, Entwicklungskosten, innovationsfreundliches Betriebsklima
- Markt: Chancen und Marketingkonzept
- Impact und gesellschaftliche Effekte: Arbeitsplatzeffekte, Diversity, ökologische und soziale Effekte
Beschreibung
Als höchste staatliche Auszeichnung für Innovationskraft würdigt der Staatspreis Innovation außergewöhnliche Leistungen österreichischer Unternehmen. Unter der Federführung der Austria Wirtschaftsservice GmbH und in Kooperation mit den Bundesländern werden jährlich herausragende Produkt-, Verfahrens- oder Dienstleistungsinnovationen prämiert. Von 01.01.2024 bis 31.12.2025 können Unternehmen mit abgeschlossenem Markteintritt ihre Innovationen über die regionalen Landesinnovationswettbewerbe einreichen. Ziel ist es, die Sichtbarkeit der Preisträger:innen zu erhöhen und ihre Marketing- sowie Öffentlichkeitsarbeit durch offizielle Nominierung und festliche Verleihung zu stärken. Die Auszeichnung erfolgt als Sponsoring und setzt Impulse für Forschung & Innovation, Unternehmensfinanzierung sowie Beratung.
Bewerben dürfen sich österreichische Unternehmen, die bereits erste Markterfahrungen mit ihrer Innovation nachweisen können und deren Entwicklung abgeschlossen ist. Die Fachjury beurteilt nach fünf Kriterien: Neuheit (Innovationsgrad und geistiges Eigentum), Nutzen (Problemlösung und Wirkung), unternehmerische Leistungen (Risiko, Kosten, innovationsförderndes Betriebsklima), Marktchancen (Marktpotenzial und Vermarktungskonzept) sowie Impact (Arbeitsplatzwirkungen, Diversity, ökologische und soziale Effekte). Zusätzlich werden die Sonderpreise ECONOVIUS und VERENA vergeben und honorieren besondere Innovationsstärke von KMU sowie wegweisende Kooperationen in den Energie- und E-Mobilitätsbereichen.