Zuschuss

Städtebauliche Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinien – StBauFR)

Zuschüsse für Kommunen in Baden-Württemberg zur Vorbereitung und Umsetzung städtebaulicher Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen. Anträge bis 06.10.2025 möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
06.10.2025
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg
Förderquote: bis 60%

Förderziel

Die Förderung unterstützt Kommunen in Baden-Württemberg bei der Vorbereitung und Umsetzung umfassender städtebaulicher Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen, um städtebauliche Missstände nachhaltig zu beheben und lebenswerte Quartiere zu gestalten.

Förderfähige Ausgaben

  • Vorbereitung der Erneuerung
  • Ordnungsmaßnahmen
  • Baumaßnahmen
  • Maßnahmen anderer Finanzierungsträger
  • Vergütungen für Beauftragte
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Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gemeinden oder Zweck- und Planungsverbände in Baden-Württemberg
  • Aufnahme des Erneuerungsgebiets in ein Städtebauförderungsprogramm
  • Fördergegenstand ist eine städtebauliche Gesamtmaßnahme im Sinne des BauGB
  • Maßnahme muss im festgelegten Fördergebiet liegen

Beschreibung

Die „Städtebaulichen Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ nach den Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR) bieten Kommunen in Baden-Württemberg einen Zuschuss zur Vorbereitung und Umsetzung umfassender städtebaulicher Gesamtmaßnahmen. Gefördert werden Projekte aus den Themenfeldern Infrastruktur, Städtebau & Stadterneuerung, Smart Cities & Regionen sowie Digitalisierung. Ziel ist es, städtebauliche Missstände nachhaltig zu beheben und lebenswerte Quartiere zu gestalten. Anträge von Gemeinden sowie Zweck- und Planungsverbänden können bis zum 06.10.2025 eingereicht werden. Die Förderquote beträgt bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Kosten.

Interessierte Kommunen müssen ein förmlich festgelegtes Erneuerungsgebiet in ein Städtebauförderungsprogramm aufnehmen und können Ausgaben für vorbereitende Untersuchungen, Ordnungs- und Baumaßnahmen, Vergütungen für Beauftragte sowie Abschlusskosten der städtebaulichen Erneuerung geltend machen. Ebenso werden die Aufstellung gesamtörtlicher oder integrierter städtebaulicher Entwicklungskonzepte unterstützt. Zuständig für die Antragstellung ist das jeweils zuständige Regierungspräsidium, das die Kommunen bei der Umsetzung der Förderrichtlinien des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg begleitet. Mit diesem Programm erhalten öffentliche Träger eine passgenaue Förderung, um städtebauliche Herausforderungen aktiv anzugehen und regionale Entwicklungspotenziale zu realisieren.

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