Zuschuss

Startförderung für Selbstständige

Zuschüsse für Menschen mit Behinderung in Wien zur Abgeltung der Gründungskosten einer selbstständigen Erwerbstätigkeit. Bis zu 50 % der nachweisbaren Kosten, höchstens im Ausmaß der 100-fachen Ausgleichstaxe. Anträge können fortlaufend eingereicht werden (kein Stichtag).

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Wien
Förderquote: 50%

Förderziel

Förderung der wirtschaftlichen Integration von Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt durch Zuschüsse zur Abdeckung der bei Gründung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit entstehenden und nachweisbaren Kosten.

Förderfähige Ausgaben

  • Nachweisbare Gründungskosten

Antragsberechtigt

  • Existenzgründer/innen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Begünstigter Behindertenstatus mit Grad der Behinderung von mindestens 50 vH
  • Nachweis der bei Gründung anfallenden und nachweisbaren Kosten
  • Vorliegen der persönlichen, rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen für die selbstständige Tätigkeit
  • Nachweis, dass der Lebensunterhalt durch die selbstständige Erwerbstätigkeit dauerhaft im Wesentlichen gesichert wird

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Nachweis des Grades der Behinderung (Behindertenpass)
  2. Kostenvoranschläge bzw. Rechnungen für Gründungskosten
  3. Beschreibung des Gründungsvorhabens
  4. Lebenslauf bzw. Nachweis fachlicher Qualifikation

Bewertungskriterien

  • Grad der Behinderung
  • Nachhaltigkeit und Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens
  • Sicherung des Lebensunterhalts durch die Selbstständigkeit

Beschreibung

Startförderung für Selbstständige unterstützt Menschen mit Behinderung in Wien bei der Gründung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit. Das Programm richtet sich an Existenzgründer:innen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 %. Gefördert werden bis zu 50 % der nachweisbaren Gründungskosten, maximal im Ausmaß der 100-fachen Ausgleichstaxe. Der Zuschuss zielt darauf ab, die wirtschaftliche Integration im ersten Arbeitsmarkt zu stärken, indem die finanziellen Aufwendungen für Unternehmensgründungen teilweise abgegolten werden. Anträge können fortlaufend eingereicht werden, eine feste Frist entfällt. Die Förderung erfolgt als Direkthilfe des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und wird über das Sozialministeriumservice abgewickelt.

Voraussetzung ist ein festgestellter begünstigter Behindertenstatus sowie der Nachweis der bei Gründung anfallenden und nachweisbaren Kosten. Zudem sind persönliche, rechtliche und fachliche Eignung für die angestrebte selbstständige Tätigkeit sowie eine dauerhafte Sicherung des Lebensunterhalts zu belegen. Bewertet werden insbesondere der Grad der Behinderung, die Nachhaltigkeit und Tragfähigkeit des Vorhabens sowie die Absicherung des Einkommens. Antragstellende reichen u. a. den Behindertenpass, Kostenvoranschläge oder Rechnungen, eine Beschreibung des Gründungsvorhabens sowie einen Lebenslauf oder Nachweis fachlicher Qualifikationen ein. Die Förderung erfolgt unbürokratisch in Form eines Zuschusses und unterstützt damit den Schritt in die Selbstständigkeit nachhaltig.

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