Subventionen zur Förderung innovativer Seniorenprojekte
Subventionen für Projekte mit innovativem Charakter zur Förderung des aktiven Alterns, insbesondere im Bereich des lebenslangen Lernens und der sozialen Teilhabe von Senior:innen. Laufend seit 01.01.2014, Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Projekte die einen innovativen Charakter aufweisen und zur Förderungen des aktiven Alterns beitragen, insbesondere im Bereich des lebenslangen Lernens, sowie der aktiven Teilhabe von Senioren am sozialen Leben.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellung durch den Subventionsempfänger (z.B. Vereine, Seniorenverbände, Coaches)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Schriftlichen Antrag
- Projektkonzept inkl. Finanzierungsplan
- Widmungsgemäße Erklärung
Beschreibung
Die Subventionen zur Förderung innovativer Seniorenprojekte in Kärnten bieten Privatpersonen und zivilgesellschaftlichen Organisationen die Möglichkeit, mit Zuschüssen Projekte zu realisieren, die aktiv zum lebenslangen Lernen und zur sozialen Teilhabe von Senior:innen beitragen. Seit 01.01.2014 können Anträge jederzeit gestellt werden, wodurch eine flexible und bedarfsorientierte Projektentwicklung unterstützt wird. Förderfähig sind Initiativen in den Themenfeldern Soziales, Bildung, Aus- & Weiterbildung sowie Arbeit & Soziales, die einen echten Mehrwert für das aktive Altern schaffen. Voraussetzung ist eine Antragstellung durch den Subventionsempfänger, beispielsweise durch Vereine, Senior:innenverbände oder Coach:innen, und die Einreichung eines schriftlichen Antrags, eines detaillierten Projektkonzepts mitsamt Finanzierungsplan sowie einer widmungsgemäßen Erklärung. Nachweise über Originalbelege und ein schriftlicher Abschlussbericht sichern die ordnungsgemäße Mittelverwendung.
Das Förderprogramm richtet sich an Senior:innen, die ihre persönlichen und sozialen Potenziale durch innovative Aktivitäten entfalten möchten. Gefördert werden Vorhaben von gemeinschaftlichem Lernen bis hin zu intergenerativen Begegnungsformaten, die die Lebensqualität steigern und Barrieren zwischen den Generationen abbauen. Dank unbegrenzter Antragsfrist ermöglicht das laufende Verfahren eine spontane Projektinitiierung und langfristige Planung. Dieses Engagement wird durch die Abteilung 13 – Gesellschaft und Integration des Amtes der Kärntner Landesregierung begleitet, die über die Ausgestaltung der Unterstützung im Rahmen der Richtlinie für Förderungen des Senior:innen- und Generationenreferates entscheidet. Innovative Ideen finden hier eine verlässliche Fördergrundlage zur nachhaltigen Stärkung einer aktiven Seniorencommunity.