Zuschuss

Tarifförderung gemäß NÖ Biomasseförderungsgesetz (NÖ BFG)

Tarifvergütung für Ökostromanlagen auf Basis fester Biomasse und biogenen Abfalls in Niederösterreich. Förderung des Weiterbetriebs von Anlagen, deren Förderdauer nach ÖSG 2012 zwischen 01.01.2017 und 31.12.2019 abgelaufen ist bzw. abläuft. Anträge können jederzeit gestellt werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.09.2019
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niederösterreich, Wien
Fördersumme: 11,20 ct/kWh (≤ 2 MW), 9,65 ct/kWh (2–10 MW), 9,26 ct/kWh (> 10 MW); bei Abfall mit hohem biogenen Anteil 10 % Reduktion
Projektstart ab: 01.09.2019
Projektdauer: 36 Monate

Förderziel

Sicherstellung des Weiterbetriebs von Ökostromanlagen auf Basis fester Biomasse und Abfall mit hohem biogenen Anteil in Niederösterreich durch tarifliche Vergütung gemäß NÖ Biomasseförderungsgesetz.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Standort in Niederösterreich
  • Förderdauer gemäß ÖSG 2012 zwischen 01.01.2017 und 31.12.2019 abgelaufen oder läuft ab
  • Weiterbetrieb der Ökostromanlage
  • Einspeisung der Energie ins öffentliche Netz

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Anbot mit Angaben zu eingesetzten Primärenergieträgern und Brennstoffnutzungsgrad
  2. Technische Daten der Anlage (Engpassleistung)
  3. Rechnungsdaten und prognostizierte Einspeigemengen
  4. Konzept zur Rohstoffversorgung für 36 Monate
  5. Nachweise zu Feinstaubvermeidung und Wärmezähler
  6. Volllaststunden der letzten fünf Kalenderjahre
  7. Datum der Auflösung des bisherigen Abnahmevertrags

Beschreibung

Mit der Tarifförderung gemäß NÖ Biomasseförderungsgesetz sichert das Land Niederösterreich den langfristigen Weiterbetrieb von Ökostromanlagen auf Basis fester Biomasse und biogenen Abfalls. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Privatpersonen mit Standort in Niederösterreich, deren ursprüngliche Förderdauer nach dem Ökostromgesetz 2012 im Zeitraum zwischen 1. Jänner 2017 und 31. Dezember 2019 abgelaufen ist oder zeitnah endet. Bereits seit 1. September 2019 können Anträge ohne Fristende eingereicht werden, wodurch eine kontinuierliche Förderung und eine nachhaltige Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten im Forst- und Abfallbereich ermöglicht wird. Mit einer Laufzeit von 36 Monaten leistet der Zuschuss einen Beitrag zu Energieeffizienz, Klimaschutz und Versorgungssicherheit.

Die tarifliche Vergütung orientiert sich an der Engpassleistung und beträgt 11,20 ct/kWh für Anlagen bis 2 MW, 9,65 ct/kWh für 2–10 MW und 9,26 ct/kWh bei mehr als 10 MW installierter Leistung. Anlagen mit Abfallanteil erhalten eine um 10 % verringerte Tarifsumme. Voraussetzungen sind der ununterbrochene Weiterbetrieb, die Einspeisung ins öffentliche Netz sowie die Einhaltung technischer Standards. Zur Antragstellung gehören unter anderem ein Anbot mit Angaben zu Primärenergieträgern und Brennstoffnutzungsgrad, technische Anlagendaten, prognostizierte Einspeigemengen, ein 36-Monate-Rohstoffkonzept sowie Nachweise zur Feinstaubvermeidung und zum Wärmemessbetrieb. Zusätzlich sind Volllaststunden der letzten fünf Jahre und das Datum der Auflösung des bisherigen Abnahmevertrags vorzulegen. Durch diese umfassenden Anforderungen garantiert die Maßnahme eine effiziente, umweltfreundliche Erzeugung von Biostrom und unterstützt Betreiber:innen bei der langfristigen Planung ihrer Energieprojekte.

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