Therapiezuschüsse an private Rechtsträger
Zuschüsse zu Therapieleistungen selbständiger Ambulatorien in Oberösterreich für Menschen mit Beeinträchtigungen. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Zuschüsse zu Therapieleistungen unabhängiger Ambulatorien gemäß Krankenanstaltengesetz 1997, um Menschen mit Beeinträchtigungen eine bedarfsgerechte Versorgung zu ermöglichen.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Verwendung der Fördermittel nach den Kriterien der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit
- Angemessenheit der Kosten
- Bestimmter Auslastungsgrad der Therapieinstitute wird erreicht
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Budgetplan - Darstellung der geplanten Ausgaben und Einnahmen
- Verwendungsnachweis - Darstellung der tatsächlichen Ausgaben und Einnahmen
Beschreibung
Das Förderprogramm unterstützt selbstständige Ambulatorien in Oberösterreich bei der Erbringung therapeutischer Leistungen für Menschen mit Beeinträchtigungen. Basierend auf § 17 des Oö. Chancengleichheitsgesetzes und dem Krankenanstaltengesetz 1997 werden bedarfsgerechte Therapieangebote finanziell gefördert, um die Chancengleichheit und Teilhabe zu stärken. Die Zuschüsse tragen dazu bei, dass spezialisierte Einrichtungen wie Therapiezentren des Evangelischen Diakoniewerks Gallneukirchen, der Caritas St. Isidor, des Instituts Hartheim und der Assista Soziale Dienste GmbH in Altenhof ihre Leistungen langfristig und in hoher Qualität anbieten können. Als fortlaufende Maßnahme fördert das Programm Projekte in den Bereichen Soziales, Gesundheit sowie Arbeit & Soziales und ermöglicht eine nachhaltige Versorgung von Menschen mit körperlichen, geistigen oder sensorischen Einschränkungen.
Gefördert werden eigenständige Ambulatorien, die im Sinne des Krankenanstaltengesetzes 1997 Therapieangebote bereitstellen. Voraussetzung ist eine zweckmäßige, wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung, eine angemessene Kostenstruktur sowie ein definierter Auslastungsgrad der Einrichtungen. Anträge können jederzeit eingereicht werden; die Einreichung umfasst ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular, einen detaillierten Budgetplan sowie einen Verwendungsnachweis über tatsächliche Ausgaben und Einnahmen. Die Abwicklung erfolgt durch das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Soziales. Dieses Förderangebot bietet eigenverantwortlichen Ambulatorien die Möglichkeit, ihr Leistungsportfolio auszubauen und die Versorgungssicherheit für Menschen mit Beeinträchtigungen kontinuierlich zu verbessern.