Zuschuss

Therapiezuschüsse für Menschen mit Beeinträchtigungen

Zuschüsse zu Therapiekosten für Menschen mit Beeinträchtigungen in Oberösterreich. Antragstellung grundsätzlich vor Therapiebeginn, in Ausnahmefällen bis sechs Monate nach Durchführung der Therapie möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
28.10.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Oberösterreich
Förderquote: 50%

Förderziel

Förderung von behinderungsbedingten Mehraufwendungen durch Therapiekosten, die von den Sozialversicherungsträgern nicht übernommen werden.

Förderfähige Ausgaben

  • Therapiekosten (Tomatis-Hörtraining, Akustisches Integrationstraining, Musiktherapie, Heilpädagogisches Voltigieren)
  • Originalrechnungen
  • Originaleinzahlungsbelege

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Behinderungsbedingte Notwendigkeit der Maßnahme
  • Keine Zuständigkeit anderer Kostenträger (z.B. bei Arbeitsunfall oder Freizeitunfall mit Fremdverschulden)
  • Angemessenheit der Kosten
  • Haushaltsnettoeinkommen liegt unter der vorgesehenen Einkommensgrenze
  • Verwendung der Fördermittel nach den Kriterien der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  2. Nachweis über das Haushaltsnettoeinkommen (z.B. Monatslohnzettel)
  3. Ärztliches Gutachten oder Befund
  4. Kostenvoranschlag des Therapeuten/der Therapeutin
  5. Originalrechnungen und Originaleinzahlungsbelege

Beschreibung

Das Förderprogramm des Landes Oberösterreich unterstützt Privatpersonen mit Beeinträchtigungen im Sinne des Oö. Chancengleichheitsgesetzes, die behinderungsbedingte Mehraufwendungen aus Therapiekosten tragen, welche nicht von den Sozialversicherungsträgern übernommen werden. Innerhalb der Themenfelder Soziales, Gesundheit sowie Arbeit & Soziales werden Zuschüsse gewährt, um die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern und finanzielle Belastungen zu mindern. Die Antragstellung ist grundsätzlich vor Beginn der Therapie zu erledigen; in begründeten Ausnahmefällen kann sie bis zu sechs Monate nach Abschluss der Maßnahme erfolgen. Die Förderung läuft fortlaufend und wurde erstmals am 28.10.2013 geöffnet.

Gefördert werden bis zu 50 % der Aufwendungen für Tomatis-Hörtraining, Akustisches Integrationstraining, Musiktherapie sowie Heilpädagogisches Voltigieren. Zu den Zuwendungsvoraussetzungen zählen die ärztliche Bestätigung der Behinderung, das Unterschreiten der festgelegten Haushaltsnettoeinkommensgrenze, die Angemessenheit der Kosten, die Nichtzuständigkeit anderer Kostenträger und die Durchführung der Therapie bei einer qualifizierten Therapeut:in. Antragsteller:innen reichen Originalrechnungen, Originaleinzahlungsbelege, Kostenvoranschlag, ärztliches Gutachten, Nachweis über das Haushaltsnettoeinkommen sowie das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular ein. Die Mittelverwendung folgt den Kriterien von Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.

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