Thermische Bauteilsanierung
Förderung von Wärmeschutzmaßnahmen an betrieblich genutzten Gebäuden älter als 15 Jahre in Österreich mit einer Fördersonderaktion für hochwasserbetroffene Betriebe. Anträge möglich bis 31.12.2025.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden Verbesserungen des Wärmeschutzes an betrieblich genutzten Gebäuden mit erstmaliger Baubewilligung vor dem 01.01.2002, insbesondere Dämmung von Dach und oberster Geschossdecke, Austausch von Fenstern, Lichtkuppeln, Lichtbändern sowie Sektional- und Rolltoren.
Förderfähige Ausgaben
- Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Daches
- Sanierung bzw. Austausch von Fenstern und Außentüren
- Einbau von Lichtkuppeln und Lichtbändern
- Erneuerung von Sektional- und Rolltoren
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Datum der erstmaligen Baubewilligung vor dem 01.01.2002
- Gebäude muss älter als 15 Jahre sein
- Nachweis der U-Werte in den eingereichten Rechnungen
- Antrag spätestens 6 Monate nach Rechnungslegung einreichen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formular zur Förderungsabrechnung
- Rechnungskopien mit Aufgliederung und Uw-Werten
- Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises
Beschreibung
Die „Thermische Bauteilsanierung“ unterstützt energieeffiziente Modernisierungen an Unternehmensgebäuden, die älter als 15 Jahre sind und vor dem 01.01.2002 erstmals genehmigt wurden. Gefördert werden Maßnahmen wie die Dämmung von Dach und oberster Geschossdecke (max. U-Wert 0,14 W/m²K), der Austausch von Fenstern, Lichtkuppeln, Lichtbändern (Uw ≤ 1,1 W/m²K bzw. ≤ 1,4 W/m²K) sowie die Erneuerung von Sektional- und Rolltoren (Uw ≤ 1,7 W/m²K). In einer Sonderaktion profitieren hochwasserbetroffene Betriebe von vereinfachten Bedingungen. Die Förderquote beträgt bis zu 30 % der förderfähigen Ausgaben, Anträge können bis zum 31.12.2025 eingereicht werden. Voraussetzung ist u. a. der Nachweis der U-Werte in den Rechnungen und die Antragstellung spätestens sechs Monate nach Rechnungslegung.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände sowie andere Vereine und konfessionelle Einrichtungen, die bauliche Wärmeschutzmaßnahmen an betrieblich genutzten Gebäuden planen. Die Abwicklung erfolgt als pauschaler Zuschuss auf Basis der sanierten Flächen. Zur Einreichung gehören das ausgefüllte Abrechnungsformular, Rechnungskopien mit Uw-Angaben und ein amtlicher Lichtbildausweis. Der Online-Antrag wird über den Service „Meine Förderung“ bei der Kommunalkredit Public Consulting eingebracht. Damit leistet das Programm einen nachhaltigen Beitrag zur Reduktion von Heizenergiebedarf und Treibhausgasemissionen in ganz Österreich.