Zuschuss

Übergangswohnen

Förderung von Übergangswohneinrichtungen des Fonds Soziales Wien zur Stabilisierung von obdach- und wohnungslosen Menschen und Vorbereitung auf selbständiges Wohnen in Wien. Anträge laufend möglich.

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Wien

Förderziel

Ziel von Übergangswohneinrichtungen ist die Stabilisierung von obdach- und wohnungslosen Menschen und die Vorbereitung auf ein selbstständiges Leben in einer eigenen Wohnung oder, wenn dies nicht möglich ist, die Vermittlung eines dauerhaften Wohnplatzes. Durch Betreuung und Beratung wird das Selbsthilfepotenzial gestärkt.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten für Übergangswohnen
  • Betreuung und Beratung

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Wien
  • Obdach- oder Wohnungslosigkeit bzw. drohender Wohnungsverlust
  • Unterstützungsbedarf
  • Einkommen nach Wiener Mindestsicherungsgesetz
  • Bereitschaft zur Mitwirkung und Zahlung eines Nutzungsentgelts

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular WOHNANTR.pdf
  2. Allgemeine Förderrichtlinien des FSW
  3. Spezifische Förderrichtlinie Obdachlosenhilfe

Beschreibung

Übergangswohnen des Fonds Soziales Wien fördert kontinuierlich den Ausbau und Betrieb von Übergangswohneinrichtungen in Wien. Ziel ist die Stabilisierung obdach- und wohnungsloser Menschen sowie die gezielte Vorbereitung auf ein selbstständiges Wohnen in einer eigenen Wohnung oder – falls dies nicht möglich ist – die Vermittlung eines dauerhaften Wohnplatzes. In diesem Rahmen bieten qualifizierte Fachkräfte umfassende Betreuung, psychosoziale Beratung und lebenspraktische Unterstützung. Das Programm agiert im Netzwerk der Wiener Wohnungslosenhilfe und ermöglicht eine individuelle Bedürfnisanalyse, um das Selbsthilfepotenzial nachhaltig zu stärken und den nahtlosen Übergang in eine geeignete Wohnform zu realisieren. Die Förderung erfolgt als monatlicher Zuschuss, wobei Fonds Soziales Wien direkt mit den Leistungsanbieter:innen abrechnet und die Kund:innen ein abgestuftes Nutzungsentgelt entrichten.

Förderberechtigt sind in Wien wohnhafte Privatpersonen, Partner:innen und Familien, die obdachlos sind oder von Wohnungsverlust bedroht werden und einen Unterstützungsbedarf nachweisen. Voraussetzung für die Bewilligung sind das Einkommen gemäß Wiener Mindestsicherung, eine kooperative Mitwirkung sowie die Bereitschaft, das Nutzungsentgelt zu entrichten. Zur Antragstellung sind das Formular WOHNANTR.pdf, Nachweise über Hauptwohnsitz, Obdachlosigkeit, Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie die Allgemeinen und spezifischen Förderrichtlinien des FSW einzureichen. Das Ansuchen kann jederzeit seit dem 01.01.2014 gestellt werden. Nach positiver fachlicher Prüfung schließen Kund:innen und Einrichtung einen Betreuungsvertrag, der Grundlage für die Auszahlung des Zuschusses ist. Die Förderung leistet einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung individueller Lebensperspektiven im sozialen und arbeitsbezogenen Kontext.

Antrag starten →