Zuschuss

Umweltförderung - Fahrradabstellanlagen

Förderung der Errichtung neuer Fahrradabstellanlagen in Graz, Steiermark: 20 % Zuschuss auf anrechenbare Anschaffungskosten, maximal 5.000 € pro Förderfall, inklusive Boni für Ökostromnutzung und PKW-Stellplatzreduktion. Antragszeitraum 01.01.2025–31.12.2026.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark
Fördersumme: bis zu 5.000 € pro Förderfall
Förderquote: 20%
Projektstart ab: 01.01.2025

Förderziel

Förderung der Errichtung von neuen Fahrradabstellanlagen in der Stadt Graz zur Verbesserung der umweltfreundlichen Mobilität, Stärkung des Radverkehrs und Reduktion von PKW-Stellplätzen.

Förderfähige Ausgaben

  • Anschaffungskosten für Fahrradständer
  • Anschaffungskosten für überdachte Fahrradabstellplätze und Fahrradboxen
  • Ausstattung mit E-Bike-Ladestationen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Der Förderungsgegenstand muss bestimmungsgemäß in Funktion sein.
  • Das Rechnungsdatum darf nicht länger als 3 Monate zurückliegen.
  • Die Anlage muss der ständigen Nutzung dienen.
  • Mindestens 10 Fahrrad-Stellplätze pro Anlage.
  • Qualitätskriterien der Radabstellanlagen des Landes Steiermark sind einzuhalten.
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  2. Förderbestätigung des Landes Steiermark (falls vorhanden)
  3. Bezahlte Rechnungen mit technischen Hauptkomponenten und Zahlungsnachweisen (Rechnungsdatum nicht älter als 3 Monate)
  4. Fotonachweis der errichteten Anlage
  5. Haushaltsliste bei Hausgemeinschaften mit allen Teilnehmern und Unterschriften
  6. Nachweis über Berechtigung als Förderwerber:in gemäß § 5 Abs. 2 der Förderungsrichtlinie
  7. Gültiger Ökostromvertrag (für Ökostrom-Bonus)
  8. Nachweis der PKW-Stellplatzreduktion inklusive fotografischer Dokumentation

Beschreibung

Die Umweltförderung für Fahrradabstellanlagen in Graz unterstützt Unternehmen, Hausgemeinschaften, Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen der Steiermark bei der Errichtung umweltfreundlicher Mobilitätsinfrastruktur. Zielsetzung ist die Stärkung des Radverkehrs, die Reduktion von PKW-Stellplätzen und die Verbesserung der Energieeffizienz im urbanen Raum. Gefördert werden Neuanschaffungen von Fahrradständern sowie überdachten Abstellplätzen und Fahrradboxen inklusive Ausrüstung mit E-Bike-Ladestationen. Die Förderquote beträgt 20 % der anrechenbaren Kosten, maximal bis zu 5.000 € pro Projektfall. Zusätzliche Boni werden für nachgewiesenen Ökostromeinsatz (einmalig 50 €) und für die Reduktion von bestehenden PKW-Stellplätzen (150 € je aufgegebenem Platz) gewährt. Jede Anlage muss mindestens zehn überdachte oder unüberdachte Fahrrad-Stellplätze aufweisen, dauerhaft nutzbar sein und den Qualitätskriterien des Landes Steiermark entsprechen. Das Rechnungsdatum darf bei Antragstellung nicht länger als drei Monate zurückliegen.

Der Antragszeitraum läuft von 01.01.2025 bis 31.12.2026, Projektbeginn ist frühestens der 01.01.2025. Zur Einreichung zählen ein vollständig ausgefülltes Antragsformular, geprüfte Rechnungen mit Zahlungsnachweisen, Fotonachweis der fertigen Anlage sowie bei Hausgemeinschaften eine unterschriebene Teilnehmer:innenliste mit Verantwortlichen. Für den Ökostrom-Bonus ist ein gültiger Ökostromvertrag beizulegen, für den Stellplatz-Bonus eine fotografische Dokumentation der vorherigen und aktuellen Parkplatzsituation. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und leistet einen Beitrag zu Klimaschutz, Naturschutz und nachhaltiger Infrastrukturentwicklung in der Landeshauptstadt Graz.

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