Verschiedene landwirtschaftliche Förderungsmaßnahmen
Fachlich geprüfte Förderungsanträge zur Sicherstellung einer leistungsfähigen Land- und Forstwirtschaft in der Steiermark. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Sicherung einer leistungsfähigen Land- und Forstwirtschaft in der Steiermark durch fachliche Prüfung der Anträge, Bewilligung bei Erfüllung der Voraussetzungen und Kontrolle der widmungsgemäßen Verwendung.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebssitz in der Steiermark
- Land- oder Forstwirtschaftlicher Betrieb
- Beachtung der De-minimis-Grenze
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderantrag
- Nachweis der landwirtschaftlichen Tätigkeit
- De-minimis-Erklärung
Beschreibung
Mit den „Verschiedenen landwirtschaftlichen Förderungsmaßnahmen“ stellt das Amt der Steiermärkischen Landesregierung in der Steiermark dauerhaft Zuschüsse in Form von 100 %igen Förderungssätzen zur Verfügung. Ziel ist es, eine leistungsfähige Land- und Forstwirtschaft durch eine fachkundige Prüfung der eingereichten Anträge sicherzustellen. Nach Bestätigung der Fördervoraussetzungen wird der Antrag bewilligt und die zweckmäßige Verwendung der Mittel vor Ort kontrolliert. Die Beachtung der EU-De-Minimis-Regelung sichert dabei die Einhaltung der zulässigen Förderobergrenzen pro Betrieb im Dreijahreszeitraum.
Gefördert werden sowohl land- und forstwirtschaftliche Betriebe als auch Privatpersonen mit Betriebssitz in der Steiermark. Wesentliche Voraussetzung ist der Nachweis der land- oder forstwirtschaftlichen Tätigkeit sowie die Einhaltung der De-Minimis-Grenze. Einzureichende Dokumente umfassen den ausgefüllten Förderungsantrag, den Tätigkeitsnachweis und die De-Minimis-Erklärung. Da die Antragstellung jederzeit möglich ist, profitieren Betriebe und Einzelpersonen zeitnah von der 100 %-igen Förderquote. Die Vergabe erfolgt über den transparenten Prüf- und Bewilligungsprozess der Abteilung 10 Land- und Forstwirtschaft, begleitet durch regelmäßige Kontrollen zur ordnungsgemäßen Mittelverwendung. Interessierte können sich jederzeit über das Transparenzportal und beim Agrarservice informieren und ihre Förderanträge direkt einreichen.