Vorarlberger Gesundheitsförderungsfonds (GFF)
Der Vorarlberger Gesundheitsförderungsfonds (GFF) fördert seit Anfang 2024 Projekte in den Bereichen Gesundheitsförderung und Prävention in Vorarlberg. Finanziert aus Landesmitteln und den Sozialversicherungsträgern. Einreichung jeweils zum 15. März und 15. September, nächster Termin: 15.09.2025.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Der Gesundheitsförderungsfonds Vorarlberg fördert Projekte im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention, um die Bevölkerung durch gezielte Maßnahmen zu befähigen, ihre körperliche und psychische Gesundheit sowie die damit verbundenen Lebens- und Rahmenbedingungen nachhaltig zu stärken. Grundlage der Förderung ist die aktuelle Vorarlberger Gesundheitsförderungs- und Präventionsstrategie.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Projektbezogene Sachkosten
- Overhead bis 10%
Nicht förderfähige Ausgaben
- Repräsentationsaufwände
- Kalkulatorische Kosten
- Entgangene Gewinne
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts
- Gemeinnützige, nicht gewinnorientierte Organisation
- Angemessene Dokumentation und Evaluation der Maßnahmen
- Nachweis der widmungsgemäßen Mittelverwendung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektförderantrag (Formular)
- Projektbudget (Vorlage)
- Zeitplan (Vorlage)
- Förderrichtlinien
Bewertungskriterien
- Strategie- und Zielkonformität
- Qualität der Dokumentation und Evaluation
- Budgetangemessenheit
- Nachhaltigkeit
Beschreibung
Der Vorarlberger Gesundheitsförderungsfonds (GFF) unterstützt gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen, Bildungsträger und Stiftungen in Vorarlberg bei der Umsetzung innovativer Projekte zur Gesundheitsförderung und Prävention. Seit Beginn der neuen Förderperiode 2024 stellt er Mittel des Landes sowie der Sozialversicherungsträger zur Verfügung und orientiert sich an der aktuellen Vorarlberger Gesundheitsförderungs- und Präventionsstrategie. Ziel ist es, die körperliche, psychische und soziale Gesundheitskompetenz in den unterschiedlichen Lebenswelten nachhaltig zu stärken. Adressiert werden Programme, die physische und mentale Ressourcen fördern, partizipative Ansätze umsetzen und Chancengerechtigkeit gewährleisten. Die Laufzeit ist auf maximal fünf Jahre angelegt, wodurch langfristige Effekte und nachhaltige Wirkungen möglich werden.
Förderberechtigt sind ausschließlich juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts mit gemeinnützigem Status, die eine angemessene Dokumentation und Evaluation sicherstellen und den Nachweis einer zweckentsprechenden Mittelverwendung erbringen. Gefördert werden Personalaufwendungen, projektbezogene Sachkosten sowie bis zu 10 % Overhead; Repräsentationsaufwendungen, kalkulatorische Kosten und entgangene Gewinne sind ausgeschlossen. Anträge können jeweils zum 15. März und 15. September eingereicht werden (nächster Stichtag: 15.09.2025), die Förderperiode erstreckt sich bis Ende 2028. Für die Bewerbung sind Projektförderantrag, Budget- und Zeitplan-Vorlagen sowie die Förderrichtlinien heranzuziehen. Nach einer Bewertung durch die Gesundheitsförderungskommission erfolgt die Förderzusage durch die Landeszielsteuerungskommission. Entscheidungen basieren auf Strategie- und Zielkonformität, Dokumentationsqualität, Budgetangemessenheit und Nachhaltigkeit.