Zuschuss

Waldbezogene Themenwege/Lehrpfade

Förderung von Wegen im Erholungsraum mit Waldbezug (Themenwege/Lehrpfade) in Tirol. Anträge können jederzeit gestellt werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.03.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Tirol
Förderquote: 50% - 70%

Förderziel

Förderung von Wegen im Erholungsraum, die einen Bezug zum Wald aufweisen, um die Infrastruktur zu erhalten, Besucher zu lenken und naturbezogene Bildungsangebote zu schaffen.

Förderfähige Ausgaben

  • Pauschalen
  • Eigenleistungen
  • Sachleistungen
  • Sachkosten

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekt mit Bezug zur Thematik Erholung und Wald
  • Maßnahme muss dem Förderungskatalog Landschaftsdienst entsprechen
  • Stellen eines Förderungsantrags und Genehmigung des Ansuchens
  • Vorhaben muss frei zugänglich und unentgeltlich benutzbar sein
  • Behördliche Genehmigungen vor Genehmigung des Vorhabens einholen
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderantrag inklusive Projektbeschreibung und geplanten Maßnahmen
  2. Nutzungsvereinbarungen
  3. Angebote bzw. Kostenaufbereitungsmodelle

Beschreibung

Die Förderinitiative „Waldbezogene Themenwege/Lehrpfade“ in Tirol richtet sich an öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände, Vereine sowie Unternehmen mit Projekten im Natur- und Erholungsraum. Ziel ist es, weitläufige Wege mit klarem Waldbezug als Themenrouten oder Lehrpfade zu gestalten, die Infrastruktur dauerhaft zu erhalten und Besucher:innen sicher zu lenken. Durch naturbezogene Bildungsangebote entsteht ein tieferes Verständnis für Umwelt- und Naturschutz, während gleichzeitig Aspekte der Energieeffizienz, des Klimaschutzes und des Städtebaus berücksichtigt werden. Antragstellende profitieren von einer attraktiven Förderquote von 50 – 70 %, abhängig von der Barrierefreiheit und der Ausrichtung auf nachhaltige Bewirtschaftung. Eine Einreichung ist jederzeit möglich, da es sich um eine fortlaufende Fördermöglichkeit handelt.

Voraussetzung für eine Förderung sind ein Projekt mit klarem Bezug zu Erholung und Wald sowie die Einhaltung des Förderkatalogs Landschaftsdienst. Alle Maßnahmen müssen frei zugänglich und unentgeltlich nutzbar sein. Behördliche Genehmigungen sind vor Projektbeginn einzuholen, und die Umsetzung hat wirtschaftlich, zweckmäßig und sparsam zu erfolgen. Zur Antragstellung sind ein vollständig ausgefüllter Förderantrag, detaillierte Projektbeschreibungen, Nutzungsvereinbarungen sowie Angebote und Kostenaufbereitungsmodelle vorzulegen. Anrechenbar sind Pauschalen, Eigenleistungen, Sachleistungen und Sachkosten. Nach positiver Förderzusage begleitet eine stichprobenartige Vor-Ort-Kontrolle den erfolgreichen Projektverlauf. Seit dem 01.03.2013 steht das Programm unbefristet zur Verfügung und stärkt die nachhaltige Erholungsraumgestaltung im Wald.

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