Warn- und Alarmsystem
Aufrechterhaltung der Infrastruktur des Warn- und Alarmsystems Österreichs. Gültig von 29.11.2013 bis 31.12.2030. Regionen: Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg.
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Förderkriterien
Förderziel
Aufrechterhaltung der Infrastruktur des Warn- und Alarmsystems Österreichs
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Rechtsgrundlage: § 3 Z. 4 lit. c des Katastrophenfondsgesetzes 1996
Beschreibung
Das Warn- und Alarmsystem in Österreich sichert die Funktionsfähigkeit der überregionalen Warninfrastruktur in Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg. Mit einem jährlichen Zuschussvolumen von 3,452 Mio. Euro unterstützt es Landesregierungen sowie zuständige Katastrophenschutzbehörden – darunter Feuerwehrverbände und Zivilschutzorganisationen – bei der Wartung von Sirenen, technischen Komponenten und Kommunikationsnetzwerken. Ziel ist die bedarfsorientierte Alarmierung im Katastrophenfall und die langfristige Stärkung des öffentlichen Schutzes. Die Förderung basiert auf § 3 Z. 4 lit. c des Katastrophenfondsgesetzes 1996 und wird vom Bundesministerium für Inneres (Abt. II/ORK/10) gewährt.
Anträge können bis zum 31. Dezember 2030 gestellt werden; Beginn der Frist war der 29. November 2013. Antragsberechtigt sind ausschließlich öffentliche Einrichtungen der genannten Bundesländer. Die Maßnahme trägt zur dauerhaften Aufrechterhaltung einer flächendeckenden Warninfrastruktur bei und gewährleistet im Ernstfall eine schnelle Information der Bevölkerung. Weiterführende Details sind in den offiziellen Förderrichtlinien und technischen Dokumentationen ausgewiesen. Das Programm leistet einen zentralen Beitrag zur Resilienz des Katastrophenschutzes und zur Sicherheit aller Gemeinden in Österreich.