Zuschuss

Wiener Pflegeausbildungsprämie

Die Wiener Pflegeausbildungsprämie unterstützt Personen in Wien bei Ausbildungen in Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufen mit 630 € monatlich. Antragstellung online nach Ausbildungsbeginn möglich, rückwirkende Auszahlung bis zu 3 Monate.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2025
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Wien
Fördersumme: 630 € pro Monat

Förderziel

Strukturelle und finanzielle Anreize setzen, um Ausbildungen in Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufen attraktiver zu gestalten.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Aufrechte Teilnahme an einer anerkannten Ausbildungseinrichtung in Wien in einem Gesundheits- oder Sozialbetreuungsberuf
  • Kein Bezug von Leistungen des AMS
  • Antragstellung frühestens nach Beginn der Ausbildung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Online-Antrag
  2. Unterfertigte "Zustimmung und Bestätigung"
  3. Schulbesuchsbestätigung / Inskriptionsbestätigung
  4. Aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als 4 Wochen)
  5. Gültiger amtlicher Lichtbildausweis

Beschreibung

Mit der Wiener Pflegeausbildungsprämie fördert der Wiener Arbeitnehmer:innen Förderungsfonds (waff) Ausbildungen in den Bereichen Aus- & Weiterbildung, Bildung, Gesundheit, Soziales sowie Arbeit & Soziales. Privatpersonen in Wien erhalten einen monatlichen Zuschuss von 630 Euro, der rückwirkend für maximal drei Monate nach Ausbildungsbeginn ausgezahlt werden kann. Ziel dieser direkten Förderung ist es, strukturelle und finanzielle Anreize zu setzen, damit Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz, Bachelorstudiengänge in Gesundheits- und Krankenpflege sowie anerkannte Sozialbetreuungsberufe an Wiener Ausbildungseinrichtungen attraktiver werden. Dadurch trägt die Prämie wesentlich zur Sicherung qualifizierter Fachkräfte bei und stärkt die Ausbildung in einem zentralen Zukunftsfeld.

Voraussetzungen und Ablauf: Die Antragstellung erfolgt online frühestens nach Beginn der Ausbildung und ist bis zum Abschluss (bis spätestens 31.12.2025) möglich. Voraussetzung ist eine aufrechte Teilnahme an einer anerkannten Wiener Ausbildungseinrichtung, der Nachweis einer aktuellen Meldebestätigung (nicht älter als vier Wochen), eine unterfertigte „Zustimmung und Bestätigung“ sowie ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis. Ein Bezug von Leistungen des Arbeitsmarktservice (AMS) darf nicht bestehen. Durch die klare Struktur der Zuwendungsvoraussetzungen und die transparente Abwicklung erhalten Teilnehmer:innen rasch Gewissheit über ihre Förderberechtigung und profitieren von einer verlässlichen finanziellen Unterstützung während ihrer Ausbildung in Wien.

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