Wiener Photovoltaik-Gründachförderung
Förderung für Photovoltaikanlagen auf Gründächern und als Verschattungseinrichtung in Wien mit mindestens 800 Volllaststunden pro Jahr. Gültig ab 01.06.2021, Anträge für 2025 bereits ausgeschöpft, bis 06.06.2025 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Gezielte Unterstützung der Errichtung von neu installierten Photovoltaikanlagen auf Gründächern und Photovoltaikanlagen als Verschattungseinrichtungen für Dachlandschaften mit Aufenthaltscharakter und Dachbegrünung in Wien.
Förderfähige Ausgaben
- Modulkosten
- Unterkonstruktion (ÖNORM L 1131)
- Montagekosten
- Verrohrung und Armaturen
- Messeinrichtungen
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis von mindestens 800 Volllaststunden pro Jahr
- Möglichkeit zur Einspeisung ins öffentliche Netz
- Antragstellung vor Umsetzung der Maßnahme (keine Bestellung oder Baubeginn vor Antrag)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Angebot einer Fachfirma mit Angabe der Anlagenleistung
- Nachweis des prognostizierten Ökostrom-Jahresertrags
- Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein)
Beschreibung
Ein fortlaufendes Förderinstrument der Stadt Wien bietet als Zuschuss Bürger:innen sowie Unternehmen in den Themenfeldern Energieeffizienz & Erneuerbare Energien sowie Energieeffizienz & Klimaschutz gezielte Unterstützung beim Ausbau erneuerbarer Energien. Im Zentrum stehen neu installierte Photovoltaik-Anlagen auf begrünten Dächern und als Verschattungssysteme für Dachlandschaften mit Aufenthaltscharakter. Voraussetzung sind mindestens 800 Volllaststunden pro Jahr sowie die Möglichkeit zur Netzeinspeisung. Die Maßnahme ist seit 1. Juni 2021 gültig und ermöglicht eine Projektdauer von bis zu 24 Monaten. Alle Anträge für das Förderjahr 2025 wurden bis zum 6. Juni 2025 angenommen und sind inzwischen ausgeschöpft, sodass derzeit keine neuen Förderanträge gestellt werden können.
Zu den förderfähigen Ausgaben zählen für natürliche und juristische Personen die Kosten für Solarmodule, Unterkonstruktionen gemäß ÖNORM L 1131, Montagearbeiten, Verrohrungen, Armaturen und Messeinrichtungen sowie Planungs- und Beratungsleistungen, Gutachten und Vorleistungen. Für einen vollständigen Förderantrag sind ein Angebot einer Fachfirma mit Angabe der Anlagenleistung, ein fachlich erstellter Nachweis des prognostizierten Ökostrom-Jahresertrags sowie ein Lichtbildausweis beizulegen. Die Antragstellung muss zwingend vor Bestellung und Baubeginn erfolgen. Nach erfolgter Förderzusage bleibt eine Umsetzungsfrist von 24 Monaten bestehen. Auch wenn das Budget für 2025 erschöpft ist, empfiehlt sich eine frühzeitige Projektvorbereitung für künftige Vergaberunden. Detaillierte Richtlinien und die erforderlichen Unterlagen können über das zentrale elektronische Antragsverfahren bei den zuständigen Stellen eingesehen und eingereicht werden.