Zertifizierung hochschuleundfamilie
Direkte Förderungen zur Unterstützung innovativer, familienorientierter Hochschulpolitik an Hochschulen in Wien. Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Zertifizierung innovativer Maßnahmen einer familienorientierten Hochschulpolitik an Hochschulen.
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Universitäten im Sinne des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 120/2002, idgF, des DUK-Gesetzes 2004, BGBl. I Nr. 22/2004 idgF, des Bundesgesetzes über das Institute of Science and Technology Austria, BGBl. I Nr. 69/2006 idgF
- Fachhochschulen im Sinne des Fachhochschul-Studiengesetzes, BGBl. Nr. 340/1993, idgF – ausgenommen Fachhochschulen, die unmittelbare Bundes- oder Landeseinrichtungen sind
- Öffentliche (im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit nach § 3 HG 2005) und private Pädagogische Hochschulen im Sinne des Hochschulgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 30/2006, idgF
Beschreibung
Die Zertifizierung hochschuleundfamilie fördert direkt innovative Maßnahmen einer familienorientierten Hochschulpolitik an Bildungseinrichtungen in Wien. Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen erhalten einen Zuschuss, um wegweisende Konzepte zur Vereinbarkeit von Familie, Studium und Beruf zu entwickeln und umzusetzen. Der Prozess zeichnet sich durch eine kontinuierliche Einreichungsmöglichkeit aus, wodurch Projektteams flexibel und zeitnah auf aktuelle Bedürfnisse reagieren können. Die Förderung unterstützt dabei beispielsweise Pilotprogramme zur Kinderbetreuung, familienfreundliche Arbeitszeitmodelle oder digitale Beratungsangebote für Studien- und Verwaltungsabläufe. Durch die finanzielle Entlastung können Hochschulen Expert:innen und Praxispartner:innen einbinden, um eine nachhaltige und bedarfsorientierte Hochschulpolitik zu etablieren.
Das übergeordnete Ziel besteht in der nachhaltigen Erleichterung der Vereinbarkeit von Studien-, Forschungs- und Familienaufgaben. Zugelassen sind öffentliche Universitäten gemäß Universitätsgesetz 2002, Fachhochschulen nach dem Fachhochschul-Studiengesetz (ausgenommen landesnahe Einrichtungen) sowie öffentliche und private Pädagogische Hochschulen gemäß Hochschulgesetz 2005. Die Antragstellung erfolgt fortlaufend, wodurch Initiativen unkompliziert und zeitnah zertifiziert werden können. Durch die staatliche Anerkennung des Gütezeichens werden best-practice-Initiativen sichtbar und Anreize geschaffen, den Campusalltag familiengerecht weiterzuentwickeln. So können Bildungseinrichtungen ihre Attraktivität als Arbeitgeber:innen und Lernorte für Studierende langfristig stärken.