Zuschüsse des Landes Niederösterreich zur Schienenverkehrsinfrastruktur
Förderung der Planung und Durchführung von Baumaßnahmen zum umweltverträglichen Ausbau der Schieneninfrastruktur und Verbesserung der Zugänglichkeit in Niederösterreich. Anträge bis zur Ausschöpfung des Volumens möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Planung und Durchführung von Baumaßnahmen zum umweltverträglichen nah- und regionalverkehrsgerechten Ausbau der Schieneninfrastruktur sowie seiner Zugänglichkeit durch die Nutzer.
Förderfähige Ausgaben
- Planungskosten
- Baukosten für Schienenverkehrsinfrastruktur
- Kosten für Park & Ride- und Bike & Ride-Anlagen
- Kosten für schalltechnische Sanierung
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Maßnahmen müssen im überwiegenden regionalen Interesse sein
- Maßnahmen müssen im Einklang mit den Zielen und Maßnahmen des NÖ Landesmobilitätskonzeptes stehen
- Ausbaumaßnahmen für leistungsfähigen und schnellen Schienennah- und -regionalverkehr
- Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit (z. B. Park & Ride, Bike & Ride, Haltestellen, Bahnhöfe)
- Schalltechnische Sanierung von Eisenbahnbestandsstrecken
Beschreibung
Das Landesprogramm gewährt Zuschüsse für die Planung und Umsetzung umweltverträglicher Baumaßnahmen im Schienenverkehr in Niederösterreich. Als Förderart steht ein direkter Zuschuss zur Verfügung, wobei Anträge bis zur Ausschöpfung des Volumens fortlaufend eingereicht werden können. Öffentlich-rechtliche Institutionen und private Unternehmen sind zur Antragstellung berechtigt und profitieren von der finanziellen Unterstützung beim Ausbau leistungsfähiger Nah- und Regionalverkehrsstrecken. Im Zentrum der Förderung steht nicht nur der Ausbau der Gleisinfrastruktur, sondern auch die Steigerung der Nutzer:innenfreundlichkeit durch verbesserte Zugänglichkeit. Hierzu zählen der bedarfsgerechte Ausbau von Park & Ride- und Bike & Ride-Anlagen sowie die Modernisierung von Haltestellen und Bahnhöfen. Zusätzlich werden schalltechnische Sanierungen an Bestandstrecken gefördert, um Lärmemissionen zu reduzieren und Anrainer:innen eine höhere Lebensqualität zu bieten.
Förderfähig sind neben den Bau- und Planungskosten sämtliche Ausgaben für die Errichtung und Erweiterung von Verkehrsinfrastrukturen sowie Investitionen in Park & Ride- und Bike & Ride-Standorte. Schalltechnische Maßnahmen zur Lärmbekämpfung zählen ebenfalls dazu. Voraussetzung ist, dass Projekte im überwiegenden regionalen Interesse liegen und mit den Zielen und Maßnahmen des NÖ Landesmobilitätskonzeptes übereinstimmen. Die Fördermaßnahme strebt einen umweltgerechten und nutzer:innenorientierten Ausbau an und stärkt das öffentliche Verkehrsnetz im Bundesland. Umfassende Informationen zu Einreichkriterien, erforderlichen Nachweisen und zum weiteren Verfahren hält die zuständige Abteilung der NÖ Landesregierung bereit. Die Zuwendung erfolgt auf Basis einer privatrechtlichen Vereinbarung mit dem Fördergeber.