Zuschüsse für Investivprojekte im Bereich des Oö. Chancengleichheitsgesetzes
Private Rechtsträger in Oberösterreich können Zuschüsse zur Errichtung bzw. Sanierung von Wohneinrichtungen, Werkstätten und Therapieräumen im Rahmen des Oö. Chancengleichheitsgesetzes beantragen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Errichtung bzw. Sanierung von Wohneinrichtungen, Werkstätten und Therapieräumen durch private Rechtsträger gemäß Oö. Chancengleichheitsgesetz.
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Genossenschaften
- Unternehmen
- Stiftungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projektgenehmigung durch Amt der Oö. Landesregierung, Abt. Soziales (Bedarfsplanung, Sozialplanung) abgeschlossen
- Kostendämpfungsverfahren abgeschlossen
Beschreibung
In Oberösterreich ermöglicht eine kontinuierlich laufende Förderinitiative privaten Rechtsträger:innen aus Vereinen, Genossenschaften, Unternehmen, Stiftungen und gemeinnützigen Organisationen direkte Zuschüsse zur Neuerrichtung und Sanierung von Wohneinrichtungen, Werkstätten sowie Therapieräumen. Die Maßnahme fußt auf den Bestimmungen des Oö. Chancengleichheitsgesetzes 2008 (idgF) und richtet sich an Projekte in den Bereichen Soziales, Wohnungsbau & Modernisierung, Arbeit & Soziales sowie Infrastruktur & Städtebau. Damit sollen barrierefreie Strukturen geschaffen werden, die Menschen mit Unterstützungsbedarf zeitgemäße Lebens- und Arbeitsräume bieten und gesellschaftliche Teilhabe fördern. Anträge können jederzeit eingereicht werden, um Investitionsvorhaben fachgerecht vorzubereiten und ein nachhaltiges Versorgungsnetz zu etablieren.
Zuwendungsvoraussetzungen und förderrechtliche Grundlagen: Voraussetzung für eine Förderung ist der abgeschlossene Nachweis einer Projektgenehmigung durch das Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Soziales (inklusive Bedarfs- und Sozialplanung) sowie der erfolgreiche Abschluss eines Kostendämpfungsverfahrens. Gefördert werden ausschließlich Vorhaben, die den Vorgaben des § 26 Oö. Chancengleichheitsgesetz 2008 idgF und den Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich entsprechen. Die Initiative wendet sich an Fördernehmer:innen, die mit hochwertigen Investitionen die Versorgungsqualität und Lebensbedingungen von Menschen mit Unterstützungsbedarf nachhaltig verbessern möchten. Eine frühzeitige Abstimmung mit den zuständigen Fachabteilungen trägt entscheidend zur Optimierung des Antragsverfahrens und zur zügigen Realisierung der Projekte bei.