Zuschuss

Zuschüsse zu den Personal- und Fahrtkosten der Begleitpersonen in Schulbussen

Zuschüsse für Personal- und Fahrtkosten von Begleitpersonen in Schulbussen in Oberösterreich für den Transport von Kindern mit Beeinträchtigungen. Formlose Antragstellung zu Beginn eines Schuljahres, unbegrenzt möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
29.10.2013
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Oberösterreich

Förderziel

Förderung der Personal- und Fahrtkosten von Begleitpersonen für den sicheren Transport von Kindern mit Beeinträchtigungen in Schulbussen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Fahrtkosten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Formlose Antragstellung zu Beginn eines Schuljahres
  • Ärztliche Bestätigung der Notwendigkeit einer Begleitperson
  • Antragsteller ist jene Institution (Gemeinde, Busunternehmen, Verein), bei der die Begleitperson beschäftigt ist
  • Erforderliche Verwendungsnachweise werden vorgelegt
  • Endabrechnung zum Schuljahresende

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Formloses Antragsschreiben
  2. Wageneinsatzpläne bzw. Tourenpläne des Busunternehmens
  3. Ärztliche Bestätigung betreffend der Notwendigkeit einer Busbegleitperson für jedes Kind
  4. Kostenschätzung für das gesamte Schuljahr
  5. Kopie des Vertrages zwischen Busunternehmen und Finanzamt betreffend Schülertransport
  6. Berechnung des Finanzamtes betreffend Kostenanteil Fahrtkosten der Begleitpersonen
  7. Endabrechnung am Schuljahresende

Beschreibung

In Oberösterreich wird eine finanzielle Unterstützung für die Begleitung von Kindern mit Beeinträchtigungen im Schulbus angeboten. Förderberechtigt sind kommunale Träger, Busunternehmer:innen, Vereine und öffentliche Einrichtungen, die entsprechendes Personal beschäftigen. Ziel der Förderung ist die Abdeckung der Personalkosten sowie der anteiligen Fahrtkosten von Busbegleiter:innen, die den sicheren Transport der Kinder gewährleisten. Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss und kann zu Beginn jedes Schuljahres formlos beantragt werden. Die Laufzeit der Förderung ist unbegrenzt, wodurch eine kontinuierliche Begleitung gewährleistet wird.

Voraussetzung für die Förderung ist eine ärztliche Bestätigung der Notwendigkeit einer Begleitperson sowie die Stellung des Antrags durch die jeweilige Einrichtung, bei der die Begleitperson angestellt ist. Als förderfähige Ausgaben gelten Personalkosten und Fahrtkosten. Zur Antragseinreichung werden ein formloses Schreiben, Touren- und Wageneinsatzpläne, eine Kostenschätzung für das Schuljahr, Kopien des Vertrages mit dem Finanzamt zum Schülertransport sowie die Berechnung der Fahrtkostenanteile benötigt. Nach Abschluss des Schuljahres ist eine Endabrechnung vorzulegen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt in drei Raten, wobei die letzte Auszahlung an die Übermittlung der Endabrechnung geknüpft ist. Diese Maßnahme unterstützt Institutionen dabei, eine verlässliche und sichere Beförderung von Kindern mit Beeinträchtigungen sicherzustellen und entlastet die Träger finanziell.

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