Zuschüsse zum laufenden Aufwand und zu Projekten von Vereinen oder privaten Rechtsträgern
Zuschüsse an Vereine und private Rechtsträger in Oberösterreich für laufende Aufwendungen und Integrationsprojekte. Anträge müssen vor Projektbeginn eingereicht werden. Unbefristet gültig.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Ziel ist es, Vereinen und privaten Rechtsträgern im Integrationsbereich die nötige Ausstattung bzw. das nötige Personal zum wirkungsorientierten Arbeiten zu geben und ihnen Zuschüsse für den laufenden Aufwand oder spezielle Projekte bereitzustellen.
Förderfähige Ausgaben
- Laufender Aufwand
- Projektkosten
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Verwendung der Fördermittel nach den Kriterien der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit
- Angemessenheit der Kosten
- Projektinhalt bzw. Vereinszweck entspricht den Förderzielen
- Antragstellung erfolgt vor Durchführung
- Gesamtfinanzierung des Projektes ist gesichert (Finanzierungsplan erforderlich)
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- inhaltliches Konzept (bei Projekten) oder Beschreibung der Vereinstätigkeiten
- Statuten
- Budgetplan
- Finanzierungsplan
- Verwendungsnachweise in Form einer Projektabrechnung, Einnahmen/Ausgaben/Rechnung oder Bilanz
- fallweise Originalrechnungen und Originaleinzahlungsbelege
Beschreibung
Mit dieser unbefristeten Förderung unterstützt das Land Oberösterreich gemeinnützige Vereine, Interessenverbände und private Rechtsträger im Bereich Migration sowie Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt, Demokratie, Arbeit und Soziales. Unabhängig von Fristen können Anträge kontinuierlich eingereicht werden, wobei der Antrag vor Projektbeginn vorzulegen ist. Ziel der Maßnahme ist es, Vereine mit personellen und materiellen Ressourcen auszustatten, um wirkungsorientierte Integrationsarbeit zu leisten und nachhaltige Prozesse zu fördern. Die Förderart erfolgt in Form eines direkten, nicht rückzahlbaren Zuschusses. Eine vollständige Finanzierungsplanung und Nachweisführung sichern die solide Basis für eine transparente Mittelverwendung. Vergeben wird die Förderung durch das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Soziales.
Förderfähige Ausgaben umfassen sowohl den laufenden Aufwand als auch projektbezogene Kosten wie Honorare, Mieten, Materialanschaffungen oder Schulungsmaßnahmen. Zuwendungsvoraussetzungen bilden die sparsame, wirtschaftliche und zweckmäßige Mittelverwendung sowie die Angemessenheit der eingereichten Kostenpositionen. Antragstellende reichen ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular, Statuten, ein detailliertes Konzept beziehungsweise eine Tätigkeitsbeschreibung, einen Budget- und Finanzierungsplan sowie abschließende Verwendungsnachweise in Form einer Projektabrechnung, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanz ein. Originalrechnungen und Einzahlungbelege sind je nach Bedarf vorzulegen, um eine transparente Abrechnung zu gewährleisten. Regelmäßige Kontrollen, darunter auch Vor-Ort-Prüfungen und Belegkontrollen, sorgen für die zweckgerechte Verwendung der Mittel. Diese Förderung ermöglicht es engagierten Organisationen, ihre Integrationsprojekte nachhaltig zu gestalten und wirkungsvolle Angebote für Migrant:innen zu etablieren.