Zuschuss

Zuschuss für Bio-Betriebskontrolle

Zuschuss für Bio-Betriebskontrolle in Villach: Die Stadt Villach gewährt Zuschüsse zu den Kosten der Erst-Kontrolle und der jährlich durchzuführenden externen Kontrolle durch Bio-Kontrollstellen laut Biosiegel-Richtlinie der Agrarmarkt Austria Marketing GmbH. Laufend ab 01.01.2025 bis zur Ausschöpfung des Volumens.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2025
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Kärnten

Förderziel

Unterstützung landwirtschaftlicher Betriebe in der Stadt Villach bei den Kosten der Erst-Kontrolle und der jährlich durchzuführenden externen Kontrolle durch Bio-Kontrollstellen gemäß Biosiegel-Richtlinie der Agrarmarkt Austria Marketing GmbH.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten der Erst-Kontrolle
  • Kosten der jährlich durchzuführenden externen Kontrolle

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Genossenschaften
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Betriebssitz in der Stadt Villach
  • Aufwendungen müssen innerhalb von drei Monaten ab Bezahlung geltend gemacht werden

Beschreibung

Die Stadt Villach in Kärnten gewährt ab dem 01.01.2025 einen gezielten Zuschuss zur Bio-Betriebskontrolle und stärkt damit nachhaltig die biologische Landwirtschaft. Privatpersonen, Genossenschaften, Interessenverbände und Vereine mit landwirtschaftlichem Betriebssitz in Villach erhalten finanzielle Unterstützung für die Erst-Kontrolle sowie die jährlich vorgeschriebene externe Überprüfung nach der Biosiegel-Richtlinie der Agrarmarkt Austria Marketing GmbH. Ziel dieser Maßnahme ist die Förderung einer hochwertigen, umweltgerechten Produktion, die Sicherung der Bio-Qualität und die Entlastung von Betrieben bei Kontrollkosten. Durch die betriebsnahe Förderung wird ein Beitrag zur Weiterentwicklung der regionalen Landwirtschaft und ländlichen Entwicklung geleistet, der zugleich die Marktchancen heimischer Bio-Erzeugnisse verbessert.

Förderberechtigt sind land- und forstwirtschaftliche Betriebe jeder Größe, die gemäß Biosiegel-Richtlinie kontrollpflichtig sind. Als förderfähige Ausgaben gelten ausschließlich die Kosten für die Erst-Kontrolle und die jährliche externe Kontrolle durch zugelassene Bio-Kontrollstellen. Die Abrechnung muss innerhalb von drei Monaten nach Zahlung der Kontrollkosten erfolgen. Bis zur Ausschöpfung des bereitgestellten Budgets können Anträge fortlaufend eingereicht werden. Dieser Zuschuss richtet sich gleichermaßen an etablierte Bio-Betriebe und konventionelle Betriebe auf dem Weg zur Umstellung und bietet damit einen konkreten Anreiz, die Anforderungen der ökologischen Produktion umzusetzen und kontinuierlich weiterzuentwickeln.

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