Zuschuss für mobile Pflege- und Betreuungsleistungen
Zuschuss für mobile Pflege- und Betreuungsleistungen in Tirol zur Unterstützung pflege- und betreuungsbedürftiger Menschen. Anträge jederzeit möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung bei der Versorgung von pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen durch mobile Leistungserbringer mit Leistungsvereinbarung mit dem Land Tirol als Ergänzung und Unterstützung familiärer Pflege- und Betreuungsleistungen.
Förderfähige Ausgaben
- Hauskrankenpflege
- Mobile psychiatrische Pflege für Senioren
- Haushaltshilfe/Soziale Betreuung
- Organisations- und Beratungsleistungen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellte Personen nach Tiroler Mindestsicherungsgesetz
- Hauptwohnsitz in Tirol
- Bezug eines Pflegegeldes nach dem Bundespflegegeldgesetz der Stufen 1 bis 7
- Personen ohne Pflegegeldbezug mit eingereichtem Pflegegeldantrag, rückwirkend ab Zuerkennung
- Personen ohne Pflegegeldbezug mit ärztlicher Bestätigung für notwendigen Pflege- oder Betreuungsbedarf
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Nachweis der Pflegegeldstufe
- Ärztliche Bestätigung bei fehlendem Pflegegeldbezug
- Befund, ärztliche Bestätigung oder Facharzt-Zuweisung bei mobiler psychiatrischer Pflege für Senioren
- Nachweis über Einkommen
- Nachweis über Ausgaben (Lebensunterhalt, Wohnkosten, Unterhaltsleistungen)
Beschreibung
Die Förderung „Zuschuss für mobile Pflege- und Betreuungsleistungen“ richtet sich an pflege- und betreuungsbedürftige Personen mit Hauptwohnsitz in Tirol. Sie ermöglicht eine passgenaue Unterstützung durch vertragsgebundene mobile Leistungserbringer als ergänzende Leistung zur familiären Pflege. Gefördert werden Hauskrankenpflege, mobile psychiatrische Pflege für Senior:innen, Haushaltshilfe bzw. soziale Betreuung sowie Organisations- und Beratungsleistungen. Voraussetzung ist der Bezug oder die Antragstellung eines Pflegegeldes der Stufen 1 bis 7 oder eine ärztliche Bestätigung des notwendigen Pflege- beziehungsweise Betreuungsaufwands. Für mobile psychiatrische Pflege ist zusätzlich eine fachärztliche Zuweisung oder ein entsprechender Befund erforderlich. Die Abrechnung erfolgt nach Stundensätzen, wobei pro Monat bis zu 90 Stunden finanziert werden; in Ausnahmefällen kann das Kontingent auf bis zu 270 Stunden pro Quartal erweitert werden.
Die Antragstellung ist fortlaufend möglich und benötigt den Nachweis der Pflegegeldstufe beziehungsweise ärztliche Bestätigungen bei fehlendem Pflegegeldbezug sowie eine Übersicht zu Einkommen und Ausgaben. Antragberechtigt sind österreichische Staatsbürger:innen oder gleichgestellte Personen gemäß Tiroler Mindestsicherungsgesetz. Mit dem Zuschuss können direkte Kosten der mobilen Pflege abgedeckt werden, wodurch die Selbstständigkeit sowie das Wohlbefinden der Versorgungsempfänger:innen in der vertrauten Umgebung gestärkt wird. Durch die Zusammenarbeit mit dem Land Tirol auf Basis einer Leistungsvereinbarung wird eine hochwertige und verlässliche Versorgung gewährleistet, die den individuellen Bedürfnissen gerecht wird und Angehörige entlastet.