Zuschuss

Zuschuss zum Pflegegeld bei ambulanter Pflege

Pflegebedürftige Personen in Vorarlberg mit Pflegegeldstufe 5, 6 oder 7 erhalten einen monatlichen Zuschuss von 100 € zur ambulanten Pflege durch Angehörige oder Nachbarn. Anträge sind jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Vorarlberg
Fördersumme: 100 € monatlich

Förderziel

Entlastung pflegebedürftiger Personen durch finanzielle Zuschüsse zum Pflegegeld bei ambulanter Pflege durch Angehörige oder Nachbarn im häuslichen Umfeld.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Pflegegeldbezug der Stufe 5, 6 oder 7
  • Überwiegende Pflege zu Hause durch Verwandte oder Nachbarn (kein Anspruch bei Unterbringung in einem Pflegeheim)
  • Kein Bezug eines Zuschusses zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung
  • Wohnsitz in Vorarlberg

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Bundespflegegeld-Bescheid
  2. Antragsformular (siehe Link)

Beschreibung

Im Bundesland Vorarlberg steht eine kontinuierlich verfügbare Sozialleistung für Pflegebedürftige der Pflegegeldstufen 5, 6 und 7 bereit, die im häuslichen Umfeld von Angehörigen oder Nachbar:innen versorgt werden. Als Teil der Förderbereiche Soziales, Gesundheit sowie Arbeit & Soziales wird ein monatlicher Zuschuss von 100 € zum staatlichen Pflegegeld gewährt. Diese Zuschussregelung dient der gezielten finanziellen Unterstützung ambulanter Pflege und ist fortlaufend abrufbar. Anträge können jederzeit gestellt werden, wodurch flexibel auf geänderte Pflegebedarfe reagiert werden kann.

Die Förderung verfolgt das Ziel, pflegebedürftige Personen durch eine zusätzliche Entlastung der privaten Pflegepersonen zu stärken und den Verbleib im vertrauten Wohnumfeld zu sichern. Fördervoraussetzungen sind neben dem aktiven Bundespflegegeldbezug der Stufen 5–7 der überwiegende Pflegeeinsatz durch Verwandte oder Nachbar:innen, ein Wohnsitz in Vorarlberg sowie der Ausschluss einer parallelen Förderung zur 24-Stunden-Betreuung. Zur Antragstellung sind der gültige Bundespflegegeld-Bescheid und das offizielle Antragsformular einzureichen. Dieser Zuschuss leistet einen wertvollen Beitrag zur Stabilisierung der häuslichen Pflege, indem er finanzielle Barrieren reduziert und die Versorgungsqualität im vertrauten Umfeld fördert.

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