Zuschuss

Zuschuss zur Anschaffung und barrierefreien Anpassung/Umrüstung eines KFZ

Zuschuss zur Anschaffung und barrierefreien Anpassung eines KFZ in Wien für Menschen mit Behinderungen zur Förderung klimafreundlicher Mobilitätslösungen und selbstbestimmter Beruflicher Teilhabe. Anträge jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien

Förderziel

Ziel ist die Förderung der Mobilität von Menschen mit Behinderungen, um eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen und insbesondere die Fortbewegung im Alltag, vor allem auf dem Weg zur Erwerbstätigkeit, durch die Anschaffung sowie barrierefreie Anpassung oder Umrüstung eines Kraftfahrzeugs in Abstimmung auf individuelle behinderungsbedingte Bedürfnisse zu erleichtern.

Förderfähige Ausgaben

  • Anschaffungskosten
  • Kosten für barrierefreie Anpassung/Umrüstung

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Grad der Behinderung von mindestens 50 vH
  • Zusatzeintragung im Behindertenpass, dass die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar ist
  • Fahrzeug muss für Erwerbstätigkeit, Berufsausbildung oder Arbeitsplatzsuche notwendig sein

Beschreibung

Der seit 01.01.2013 unbefristet angebotene Zuschuss zur Anschaffung und barrierefreien Anpassung eines Kraftfahrzeugs in Wien richtet sich an privat berechtigte Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % und entsprechender Eintragung im Behindertenpass, die öffentliche Verkehrsmittel aus gesundheitlichen Gründen nicht nutzen können. Das Förderinstrument verbindet soziale Teilhabe und Klimaschutz, indem es klimafreundliche Mobilitätslösungen unterstützt und die individuelle Anpassung oder Umrüstung eines Fahrzeugs an behinderungsbedingte Erfordernisse ermöglicht. Förderfähig sind sowohl die Anschaffungskosten als auch sämtliche Aufwendungen für barrierefreie Ausstattungen, etwa Hebe- und Liftsysteme, Handbedienungen oder spezielle Fahrhilfen. Ziel ist die Ermöglichung selbstbestimmter Alltagsmobilität und die gezielte Förderung beruflicher Integration – sei es für den Weg zur Erwerbstätigkeit, die Berufsausbildung oder die Arbeitsplatzsuche.

Die Mittel werden als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss aus dem Ausgleichstaxfonds des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz vergeben und über das Sozialministeriumservice abgewickelt. Anträge sind jederzeit möglich und werden nach Prüfung der Zuwendungsvoraussetzungen zeitnah bearbeitet. Durch die transparente und unbürokratische Vergabe entsteht ein nachhaltiges Angebot, das bestehende Infrastrukturkonzepte ergänzt und langfristig inklusiv ausrichtet. Fachkundige Berater:innen klären über Förderdetails und Abwicklungsschritte auf und unterstützen bei der Erstellung des Antrags. Mit dieser Förderung wird nicht nur die individuelle Lebensqualität erhöht, sondern auch ein Beitrag zur Stärkung barrierefreier Strukturen in Wien geleistet – für eine inklusive Gesellschaft, in der alle Menschen gleichberechtigt am beruflichen und sozialen Leben teilhaben können.

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