Zuschuss

Zuwendung für pflegende Angehörige zur Unterstützung von Pflegekursen

Bis zu 200 € Zuschuss pro Jahr für pflegende Angehörige zur Teilnahme an Pflegekursen zur Erleichterung der häuslichen Pflege und Prävention von Überlastung. Anträge ab 01.01.2023 unbefristet möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2023
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Österreich (bundesweit)
Fördersumme: 200 € pro Jahr und pro pflegebedürftige Person

Förderziel

Verbesserung der Inanspruchnahme von Pflegekursen einschließlich Schulungen oder fachlicher Anleitung zuhause durch nahe Angehörige pflegebedürftiger Personen, um die häusliche Pflege zu erleichtern und physische sowie psychische Überlastungen vorzubeugen.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten für Pflegekurse inklusive Schulungen oder fachlicher Anleitung
  • Kosten für Online-Kurse

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Anspruch auf Pflegegeld
  • Nahes Angehörigenverhältnis

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Bescheid über Anspruch auf Pflegegeld
  2. Nachweis über die Inanspruchnahme des Pflegekurses und Kostentragung

Beschreibung

Mit der Zuwendung für pflegende Angehörige zur Unterstützung von Pflegekursen wird in ganz Österreich ein laufender Zuschuss von bis zu 200 € pro Jahr und pro pflegebedürftiger Person bereitgestellt. Förderberechtigt sind private Personen, die in einem nahen Angehörigenverhältnis stehen und Anspruch auf Pflegegeld haben. Das Programm unterstützt die Teilnahme an fachlich begleiteten Pflegekursen und Online-Schulungen in den Themenfeldern Gesundheit, Soziales sowie Arbeit & Soziales. Von Basiswissen über Sturzprävention bis zu speziellen Anleitungen im häuslichen Umfeld decken die Angebote zentrale Aspekte der häuslichen Versorgung ab. Anträge können seit dem 01. Jänner 2023 unbefristet eingebracht werden, wodurch Kontinuität in der Pflegevorsorge sichergestellt wird.

Ziel dieser Direktförderung ist es, die Inanspruchnahme qualifizierter Pflegeangebote durch nahe Angehörige zu steigern, die häusliche Pflege zu erleichtern und physische wie psychische Überlastungen vorzubeugen. Voraussetzung ist der Bescheid über den Pflegegeldanspruch sowie der Nachweis über die Kursteilnahme und Kostentragung. Förderfähige Ausgaben umfassen Kursgebühren für Präsenz- und Onlineveranstaltungen sowie häusliche fachliche Anleitung. Die Auszahlung erfolgt als Direktzuschuss durch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion IV – Gruppe B. Diese Förderung leistet einen wertvollen Beitrag zur Stärkung der Pflegekompetenzen und zur nachhaltigen Entlastung pflegender Angehöriger.

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