Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 15 - Standort, Raumordnung und Energie
Über den Fördergeber
Die Abteilung 15 des Amtes der Kärntner Landesregierung ist zuständig für die übergeordnete Gemeinde- und Raumordnung, das Standortmarketing sowie für die Ausgestaltung und Umsetzung des Energierechts und der Energieförderungen in Kärnten. Sie begleitet die örtliche und überörtliche Planung (Kärntner Raumordnungsgesetz 2021, Gemeindeplanungsgesetz 1995), überwacht aufsichtsbehördliche Verfahren bei Bebauung und Grundstücksteilungen und setzt energiepolitische Vorgaben in Landesförderprogramme um. Zudem unterstützt sie Gemeinden bei Klimaschutz- und Energieeffizienzprojekten.
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Zielgruppen
Die Abteilung 15 richtet sich vorrangig an Gemeinden und kommunale Planungsstellen in Kärnten, die Entscheidungen in Raumordnung und Bebauungsplanung treffen. Darüber hinaus unterstützt sie kommunale Energiebeauftragte, private und öffentliche Bauträger sowie Interessierte bei Fragen zum Energierecht, zu Landesförderungen und zur Umsetzung nachhaltiger Energie- und Klimaschutzmaßnahmen.