Käthe und Ulrich Pleiß-Stiftung

Private Stiftung

Über den Fördergeber

Die Käthe und Ulrich Pleiß-Stiftung ist eine gemeinnützige, rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Mainz. Gegründet am 2. Juli 2013 aus testamentarischem Vermögen des Stifterehepaares Käthe und Ulrich Pleiß, verfolgt die Stiftung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Sie steht unter der Aufsicht der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion des Landes Rheinland-Pfalz und ist vom Finanzamt Mainz als gemeinnützig anerkannt. Jährlich verleiht die Stiftung Auszeichnungen und Geldpreise für herausragende Masterarbeiten, Dissertationen und Habilitationsschriften im Bereich Wirtschafts- und Berufspädagogik im deutschsprachigen Raum. Die Preisverleihungen finden im Rahmen der Jahrestagungen der Sektion Berufs- und Wirtschaftspädagogik der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft an wechselnden Orten statt.

Entdecke passende Förderungen für dein Vorhaben

  • Erhalte alle Förderungen zu deinen Themen mit einem KI-Match-Score
  • Finde heraus, welche Förderungen wirklich zu deinem Projekt passen
  • Entwickle deine Anträge gemeinsam mit KI-Unterstützung

Mission & Vision

Die Stiftung hat das Ziel, die Entwicklung und Attraktivität der Wirtschafts- und Berufspädagogik als Nachwuchswissenschaft zu fördern. Sie möchte insbesondere theoretisch fundierte und innovative universitäre Qualifikationsarbeiten auszeichnen, um die wissenschaftliche Beschäftigung mit Didaktiken und Teilgebieten der Wirtschafts- und Berufspädagogik zu stärken. Durch Preisgelder und Sachpreise unterstützt sie Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler und vermittelt ihnen Sichtbarkeit in der Fachwelt.

Zielgruppen

Die Förder- und Preisprogramme richten sich an Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, die im deutschsprachigen Raum ihre Masterarbeit, Dissertation oder Habilitationsschrift im Bereich der Wirtschafts- und Berufspädagogik abgeschlossen haben. Vorschlagsberechtigt sind ausschließlich die erst- oder zweitbetreuenden Professorinnen und Professoren. Eigenbewerbungen sind nicht zulässig.