Garantie

Absicherungsinstrument für Transformationsindustrien: Avalfinanzierungen für Hersteller von Transformationstechnologien

Bundesweit offene Garantiebeteiligung für Avalfinanzierungen zur Absicherung von Herstellern und Zulieferern in Dekarbonisierungsbranchen. Flexible Laufzeiten und Konditionen, bis zu 50 % Risikoübernahme durch die KfW.

Unternehmensfinanzierung Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Beratung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Förderquote: bis zu 50%

Förderziel

Bereitstellung einer öffentlichen Garantiebeteiligung an Avalfinanzierungen für Hersteller und Zulieferer, die an der Entwicklung und Umsetzung von Dekarbonisierungstechnologien beteiligt sind, um den Marktzugang zu erleichtern und private Finanzierungspartner zu entlasten.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Hersteller und Zulieferer aus Industriebranchen mit Transformationsfokus
  • In- und ausländische Unternehmen sowie Projektgesellschaften mit mehrheitlich privatem Eigentum
  • Auslandsprojekte deutscher Unternehmen auf Deutschland beschränkt

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. KfW-Merkblatt Absicherungsinstrument für Transformationsindustrien (Nr. 877)

Beschreibung

Das Förderinstrument „Absicherungsinstrument für Transformationsindustrien“ bietet bundesweit eine öffentlich unterstützte Garantiebeteiligung zur Absicherung von Avalfinanzierungen für Hersteller:innen und Zuliefer:innen, die an der Entwicklung und Umsetzung von Dekarbonisierungstechnologien arbeiten. In Kooperation mit privaten Finanzierungspartner:innen übernimmt die KfW bis zu 50 % des Ausfallrisikos und ermöglicht so flexiblere Finanzierungsstrukturen, Laufzeiten und Bedingungen. Gefördert werden gewerbliche Unternehmen und Projektgesellschaften mit überwiegend privatem Eigentum – sowohl in- als auch ausländische – aus Bereichen wie Stromerzeugung, Energiespeicherung, Wasserstoff/CCU-CCS, Wärme- und Kälteerzeugung oder Automobilindustrie. Damit erleichtert das Programm den Marktzugang und entlastet die Eigenkapital- und Risikostruktur, ohne dass die KfW zur größten Risiko­trägerin wird.

Die Beantragung erfolgt laufend über Hausbanken oder andere Kreditinstitute, die als Finanzierungspartner:innen agieren und die Beteiligung der KfW auf Einladung koordinieren. Eine kombinierte Inanspruchnahme mit weiteren öffentlichen Mitteln ist möglich, sofern der Gesamtanteil öffentlicher Garantien am Ausfallrisiko 50 % nicht übersteigt. Zur Einreichung genügt das KfW-Merkblatt Absicherungsinstrument für Transformationsindustrien (Nr. 877) als Referenzdokument. Durch diese Garantieunterstützung profitieren Unternehmen von optimierten Finanzierungskonditionen und einer Risikoreduzierung bei Projekten, die einen maßgeblichen Beitrag zur Klimaneutralität und Energieeffizienz leisten.

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