Administrative Entlastung an Pflichtschulen
Allgemeinbildende Pflichtschulen in Vorarlberg erhalten Stundenkontingente für administrative Tätigkeiten zur Entlastung der Schulleitungen, die vom Land Vorarlberg refundiert werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Den allgemeinbildenden Pflichtschulen in Vorarlberg werden für administrative Tätigkeiten zur Entlastung der Schulleitungen Stundenkontingente zur Verfügung gestellt und von den öffentlichen Schulerhaltern vorfinanziert. Das Land Vorarlberg fördert diese Verwaltungsstunden zu einem festgelegten Refundierungssatz.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- fristgerechte Antragstellung
- unterfertigte Vereinbarung zwischen dem öffentlichen Schulerhalter und dem Land Vorarlberg
- Verrichtung der Verwaltungsstunden durch Sekretariatskräfte
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ansuchen/Antrag
- unterfertigte Vereinbarung mit dem Land Vorarlberg
Beschreibung
Öffentlichen allgemeinbildenden Pflichtschulen in Vorarlberg wird ein spezielles Stundenkontingent zur Verfügung gestellt, um administrative Tätigkeiten zu übernehmen und die Schulleitungen nachhaltig zu entlasten. Die dafür eingesetzten Sekretariatskräfte werden von den jeweiligen öffentlichen Schulerhalter:innen vorfinanziert und können mit einem festgelegten Refundierungssatz vom Land Vorarlberg gefördert werden. Diese kontinuierlich erhältliche Zuschussmaßnahme richtet sich ausschließlich an öffentliche Einrichtungen im Bundesland Vorarlberg und umfasst Personalaufwendungen für die Verwaltung. Voraussetzung für eine erfolgreiche Beantragung sind eine fristgerechte Antragstellung, die Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen dem Schulerhalter bzw. der Schulerhalterin und dem Land Vorarlberg sowie der tatsächliche Nachweis der geleisteten Verwaltungsstunden durch qualifiziertes Personal.
Die Antragsfristen sind nach Halbjahreszeiträumen gegliedert: Für den Zeitraum September bis Dezember muss das Ansuchen bis spätestens 10. Januar des Folgejahres eingereicht werden, während Anträge für den Zeitraum Jänner bis August bis zum 31. August desselben Jahres beim Amt vorliegen müssen. Benötigt werden der formale Ansuchen/Antrag sowie die unterfertigte Vereinbarung mit dem Land Vorarlberg. Öffentliche Schulerhalter:innen profitieren von dieser Förderung, indem sie Planungssicherheit für Sekretariatsressourcen gewinnen und gleichzeitig den administrativen Aufwand an Pflichtschulen nachhaltig reduzieren. Die Maßnahme wird seit 2009 angeboten und läuft ohne zeitliche Begrenzung weiter.
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