Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz
Zinsgünstiges Darlehen bis zu 10 Mio. € für Investitionen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft mit Fokus auf Energieeffizienz, Emissionsminderung, ökologische Verarbeitung sowie Verbraucherschutz. Antragsstellung über Hausbanken, laufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Zinsgünstige Kredite für Investitionen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft, die insbesondere der Steigerung der Energieeffizienz, der Minderung von Emissionen sowie der Verbesserung des Verbraucherschutzes dienen. Gefördert werden u. a. Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs, zur Minderung von Emissionen, Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung ökologisch erzeugter Produkte sowie in touristische Angebote wie "Urlaub auf dem Bauernhof".
Förderfähige Ausgaben
- Investitionen zur Senkung des Energieverbrauchs
- Maßnahmen zur Minderung von Emissionen
- Verarbeitung und Vermarktung ökologisch erzeugter Produkte
- Verbesserung des Verbraucherschutzes
- Investitionen in "Urlaub auf dem Bauernhof" und ähnliche touristische Angebote
Nicht förderfähige Ausgaben
- Investitionen in Erneuerbare-Energien-Anlagen
- Erwerb von Anteilen an Unternehmen
- Unternehmenskäufe
- Kosten für die Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- KMU-Definition der EU muss erfüllt sein (sonst zu beihilfefreien Konditionen)
- Vorhaben dient der Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte bzw. Änderung des Produktionsverfahrens
- Unternehmen in Schwierigkeiten ausgeschlossen
- Erwerb von Anteilen, Unternehmenskäufe und Kosten für Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse sind ausgeschlossen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Programmbedingungen (PDF)
- Merkblatt Nachhaltige Investitionen
- RGZS-Merkblatt
- Beihilfeantrag
- Kumulierungserklärung
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Vorhabens
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Beitrag zur Wertschöpfung im ländlichen Raum
Beschreibung
Die Landwirtschaftliche Rentenbank stellt kleinen und mittleren Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft bundesweit zinsgünstige Darlehen in Höhe von bis zu 10 Mio. € pro Jahr bereit. Gefördert werden Investitionen, die die Energieeffizienz steigern, Emissionen mindern, ökologische Verarbeitung und Vermarktung stärken sowie den Verbraucherschutz verbessern. Beihilfefähig sind u. a. Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs, zur Reduzierung von Treibhausgasen, zur Verarbeitung und Vermarktung ökologisch erzeugter Produkte und touristische Angebote wie „Urlaub auf dem Bauernhof“. Die Förderkredite decken bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben ab und bieten Laufzeiten von bis zu 30 Jahren.
Voraussetzungen sind die Erfüllung der EU-KMU-Definition, ein Vorhaben zur Errichtung oder Erweiterung von Betriebsstätten bzw. Produktionsverfahren sowie der Ausschluss von Unternehmen in Schwierigkeiten. Nicht förderfähige Ausgaben umfassen unter anderem die Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse und den Erwerb von Anteilen. Die Antragstellung erfolgt laufend über die Hausbank; eine vorherige Kumulierung mit weiteren Beihilfen wird in einer Kumulierungserklärung dokumentiert. Die Rentenbank begleitet Unternehmen mit Merkblättern zu nachhaltigen Investitionen und zum risikogerechten Zinssystem. Bewertet werden der Innovationsgrad, Nachhaltigkeitsaspekte und der Beitrag zur Wertschöpfung im ländlichen Raum. Damit unterstützt das Programm gezielt zukunftsweisende Projekte, die natürliche Ressourcen schonen und die Wettbewerbsfähigkeit der Agrar- und Ernährungswirtschaft nachhaltig stärken.
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