Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz
Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft in Baden-Württemberg können zinsgünstige Darlehen für Investitionen in Energieeffizienz, Emissionsminderung, Verbraucherschutz und regionale Lebensmittelproduktion erhalten.
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Förderkriterien
Förderziel
Zinsgünstige Kredite für Investitionen im betrieblichen Umwelt- und Verbraucherschutz sowie in ausgewählten Zukunftsfeldern der Agrar- und Ernährungswirtschaft.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten für Energieeffizienzmaßnahmen
- Investitionskosten zur Emissionsminderung
- Investitionen in Verarbeitung und Vermarktung ökologisch erzeugter Produkte
- Investitionen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes
- Investitionen in Urlaub auf dem Bauernhof und ähnliche touristische Angebote
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Tätigkeiten der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse
- Alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen
- Investitionen in EEG- oder KWKG-geförderte Erneuerbare-Energien-Anlagen
- Betriebsmittelbedarf
- Installation eigenständiger fossiler Heizkessel ab 01.01.2025
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- KMU der Agrar- und Ernährungswirtschaft gemäß EU-Definition
- Investitionsort in Baden-Württemberg
- Ausübung einer wirtschaftlichen (gewerblichen) Tätigkeit
- Vorhaben dient der Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte, Diversifizierung der Produktion oder grundlegenden Änderung des Produktionsverfahrens
- Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs müssen Teil eines Energieeinsparkonzepts sein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Programmmerkblatt Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz
- Ausgefüllter Förderantrag
- Merkblatt Subventionserhebliche Tatsachen
- Beihilferechtliche Anlage
- Förderrechtliche Anlage
- Allgemeine Geschäftsbedingungen I
- Allgemeine Geschäftsbedingungen II
Beschreibung
Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft in Baden-Württemberg können zinsgünstige Darlehen für Investitionen im Umwelt- und Verbraucherschutz sowie in ausgewählten Zukunftsfeldern erhalten. Die Förderung wendet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach EU-Definition, die Energieeffizienz erhöhen, Emissionen reduzieren oder neue Märkte wie regionale Lebensmittelproduktion, Paludikultur oder autonome Landbewirtschaftung erschließen möchten. Ein Finanzierungsvolumen von bis zu 10 000 000 € pro Jahr bei einer 100 %igen Förderquote erlaubt die Realisierung umfangreicher Projekte. Voraussetzung ist die wirtschaftliche Tätigkeit vor Ort, der Einsatz eines Energieeinsparkonzepts sowie die Errichtung, Erweiterung oder grundlegende Änderung von Betriebsstätten in Baden-Württemberg. Die Antragsstellung erfolgt unkompliziert über die Hausbank im laufenden Verfahren.
Gefördert werden Investitionskosten für Energieeffizienzmaßnahmen, Emissionsminderung, Verarbeitung und Vermarktung ökologisch erzeugter Produkte sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes. Auch Angebote wie „Urlaub auf dem Bauernhof“, Investitionen in Torfersatzprodukte und autonome Landbewirtschaftung zählen zu den förderfähigen Ausgaben. Ausgeschlossen sind Tätigkeiten der Primärproduktion, der alleinige Erwerb von Unternehmensanteilen, Betriebsmittelbedarf sowie Investitionen in EEG- oder KWKG-geförderte Erneuerbare-Energien-Anlagen; ab dem 01.01.2025 sind eigenständige fossile Heizkessel nicht mehr förderfähig. Für die Antragstellung werden u. a. das Programmmerkblatt, der ausgefüllte Förderantrag, das Merkblatt Subventionserhebliche Tatsachen sowie beihilferechtliche und förderrechtliche Anlagen sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen I und II benötigt. Die L-Bank vergibt die Darlehen in Kooperation mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank.
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