Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK)
Förderung für Maßnahmen des natürlichen Klimaschutzes in Brandenburg mit Fokus auf Renaturierung von Mooren, Gewässern, Entsiegelung und Wasserhaushalt. Anträge bis 31.12.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Stärkung, Wiederherstellung und Bewahrung intakter Ökosysteme wie Wälder, Moore, Gewässer und Meere als natürliche Klimaschützer und Lebensraum für Pflanzen und Tiere.
Förderfähige Ausgaben
- Planungs- und Beratungskosten
- Investitionskosten für Renaturierung und Entsiegelung
- Anschaffung technischer Ausrüstung
- Pflanzkosten und Pflegekonzepte
- Projektbezogenes Personal
Nicht förderfähige Ausgaben
- Errichtung von Gebäuden
- laufende Verwaltungskosten
- Umsatzsteuer
- Forschung und Entwicklung
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Flächen und bauliche Anlagen im rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum
- Projektbeginn erst nach Bewilligung
- Ländlicher Raum
- Einbindung in kommunale Entwicklungspläne
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektskizze
- Antragsformular
- Liegenschaftsnachweis
- Finanzierungsplan
- Verwendungsnachweis
Bewertungskriterien
- Beitrag zum Klimaschutz
- Stärkung der Biodiversität
- Fördermitteleffizienz
- Öffentlichkeitsarbeit und Partizipation
Beschreibung
Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) in Brandenburg ermöglicht öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen eine Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses für Maßnahmen der Renaturierung und Wiederherstellung von Mooren, Gewässern und Grünflächen. Gefördert werden vor allem investive Projekte zur Entsiegelung von Böden, zur Anlage naturnaher Wasserhaushalte und zur Verbesserung der Biodiversität auf kommunalen oder betrieblichen Flächen im ländlichen Raum. Begleitet von qualifizierten Expert:innen, erhalten Antragstellende Hilfestellung bei der Planung, Umsetzungsbegleitung und Erfolgskontrolle der Maßnahmen. Die Förderquote liegt je nach kommunaler Finanzstärke zwischen 80 % und 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Antragsteller:innen müssen das Grundstück rechtlich und wirtschaftlich besitzen und eine nachhaltige Nutzung bis mindestens 2045 sicherstellen. Die Projektdauer beträgt bis zu 24 Monate, die ersten Vorhaben können ab dem 1. Januar 2024 beginnen. Nach positiver Prüfung durch die Projektträgerin ZUG gGmbH erfolgt die Zuwendungsentscheidung basierend auf Bewertungskriterien wie Klimaschutzbeitrag, Biodiversitätsförderung, Fördermitteleffizienz sowie Öffentlichkeitsarbeit und Partizipation.
Für die Antragstellung ist eine zweistufige Skizzeneinreichung über das Portal „easy-Online“ bis zum 31. Dezember 2026 erforderlich. In der Skizzenphase werden Projektideen bewertet, in der Folgestufe dann die formellen Förderanträge. Zuwendungsempfangende führen jährlich Statustreffen durch und unterziehen sich stichprobenhaften Vor-Ort-Prüfungen. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen Planungs- und Beratungskosten, Investitionskosten für Renaturierung und technische Ausrüstung, Pflanzkosten sowie projektbezogenes Personal. Unzulässig sind hingegen Bau von Gebäuden, laufende Verwaltungskosten, Umsatzsteuer sowie Forschung und Entwicklung. Insgesamt stehen im ANK-Brandenburg Fördermittel bereit, um Ökosysteme als natürliche Klimaschützer langfristig zu stärken und als Lebensraum für Flora und Fauna zu bewahren.
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