Aktionsprogramm „Wasserhaushalt PLUS“ der Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg
Im Aktionsprogramm „Wasserhaushalt PLUS“ stellt die Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg fünf Millionen Euro für Projekte zur Gewässerentwicklung und zum Wasserrückhalt bereit. Im Fokus stehen Gewässerunterhaltungsverbände sowie Landkreise, Städte und Gemeinden. Die Mittel können bis zu 100% der förderfähigen Kosten abdecken und jederzeit beantragt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Anpassung der Brandenburger Landschaften an die Folgen des Klimawandels durch Maßnahmen zur Gewässerentwicklung, Renaturierung und zum Wasserrückhalt.
Förderfähige Ausgaben
- Baumaßnahmen zur Gewässerentwicklung
- Planungskosten (z. B. Studien, HOAI-Leistungen)
- Begleitende Pflanzungen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projektstandort im Land Brandenburg
- Tätigkeit als Gewässerunterhaltungsverband oder kommunale Stelle
- Vorlage eines vollständig ausgefüllten Antragsformulars
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formular Antrag auf Projektförderung
- Stellungnahmen der unteren Naturschutzbehörde
- Bewertung durch Schutzgebietsverwaltung
Bewertungskriterien
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Beitrag zur Klimaanpassung
- Praktische Umsetzbarkeit der Maßnahme
Beschreibung
Das Aktionsprogramm „Wasserhaushalt PLUS“ der Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg stellt Fördermittel in Höhe von insgesamt fünf Millionen Euro bereit, um Landschaften in Brandenburg an den Klimawandel anzupassen. Antragsteller:innen wie Gewässerunterhaltungsverbände, Landkreise, Städte und Gemeinden können jederzeit Zuschüsse in Anspruch nehmen und bis zu 100 % der förderfähigen Kosten decken. Gefördert werden insbesondere Baumaßnahmen zur Gewässerentwicklung, begleitende Pflanzungen sowie Planungskosten (z. B. Studien oder HOAI-Leistungen). Verrohrungen können entfernt, Uferbefestigungen rückgebaut und strukturverbessernde Elemente wie Totholz eingebracht werden. Entscheidend für die Projektbewilligung sind Nachhaltigkeitsaspekte, der Beitrag zur Klimaanpassung und die praktische Umsetzbarkeit der Maßnahmen.
Förderfähig sind Vorhaben mit Standort im Land Brandenburg, wenn ein vollständig ausgefülltes Antragsformular sowie Stellungnahmen der unteren Naturschutzbehörde und gegebenenfalls der Schutzgebietsverwaltung vorliegen. Das Programm richtet sich gleichermaßen an öffentliche und private Träger, die Projekte zur Renaturierung und zum Wasserrückhalt umsetzen. Anträge können ab dem 12. Dezember 2025 eingereicht werden, ein Projektstart ist ebenfalls ab diesem Datum möglich. Die Stiftung empfiehlt, sich frühzeitig mit den Förderrichtlinien vertraut zu machen, um die eigenen Projektideen bedarfsgerecht zu planen und den Landschaftswasserhaushalt nachhaltig zu stabilisieren.
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