Zuschuss

Allgemeine Förderungen Tourismus

Förderung von Maßnahmen und Investitionen zur Stärkung und Sicherung des Tourismus in Kärnten mit Fokus auf Qualitäts- und Infrastrukturverbesserungen. Anträge sind fortlaufend möglich.

Regionalförderung Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.08.2025
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Kärnten
Förderquote: bis 30%

Förderziel

Förderung von Maßnahmen und Investitionen zur Stärkung und Sicherung des Tourismus mit den Kernaspekten Qualitäts- und Infrastrukturverbesserungen im Rahmen der Tourismusstrategie und Tourismusmarke Kärnten 2025+.

Förderfähige Ausgaben

  • Qualitätsverbessernde Maßnahmen
  • Infrastrukturinvestitionen
  • Innovationsprojekte und Netzwerke
  • buchungsrelevante Veranstaltungen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten und Eigenleistungen des Förderungswerbers
  • laufende Betriebskosten
  • Finanzierungskosten und Verzugszinsen
  • Leasing- oder Mietkaufinvestitionen
  • öffentliche Abgaben und Gebühren
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Name und Organisationsform des Förderwerbers
  • ausführliche Beschreibung des Vorhabens und seiner touristischen Relevanz
  • Angabe von Beginn und Abschluss des Projektes
  • Finanzierungsplan mit Gesamtkosten und deren Aufbringung
  • Standort des Vorhabens
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Finanzierungsplan
  3. Standortangabe
  4. Nachweis der Eigenmittel und Fremdmittel
  5. Name und Organisationsform
  6. Subventions-/Verpflichtungserklärung
  7. Verwendungsnachweise (Zwischen- und Schlussbericht)

Bewertungskriterien

  • Touristische Relevanz und Schwerpunktsetzung
  • Nachhaltigkeitsaspekte
  • Infrastruktur- und Qualitätsverbesserung

Beschreibung

Die Allgemeine Förderung Tourismus in Kärnten unterstützt öffentliche Einrichtungen, Unternehmen sowie Interessenverbände und sonstige Vereine bei der Umsetzung von Einzelmaßnahmen und Projekten mit klarem touristischem Schwerpunkt. Ziel ist die Stärkung und langfristige Sicherung des Tourismus durch qualitäts- und infrastrukturelle Verbesserungen im Sinne der Tourismusstrategie und der Tourismusmarke Kärnten 2025+. Gefördert werden innovative Netzwerke, buchungsrelevante Veranstaltungen, Infrastrukturinvestitionen und qualitätsverbessernde Vorhaben – insbesondere solche mit Potenzial zur Saisonverlängerung, zur Erschließung neuer Gästezielgruppen und zur Wertschöpfungserhöhung. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, der in der Regel bis zu 30 % der förderfähigen Ausgaben abdeckt. Die Antragsfrist beginnt am 1. August 2025 und ist unbefristet, sodass Interessierte jederzeit einreichen können.

Antragsberechtigt sind Tourismusorganisationen im Sinne des Kärntner Tourismusgesetzes, Gemeinden sowie gewerbliche und nicht-gewerbliche Unternehmen und Vereine. Voraussetzung für eine Bewilligung ist unter anderem eine ausführliche Projektbeschreibung mit Angabe von Beginn und Abschluss, ein detaillierter Finanzierungsplan, der Gesamtkosten und Eigen- sowie Fremdmittel aufschlüsselt, sowie der Nachweis über Standort und Höhe der gewünschten öffentlichen Förderung. Nicht förderfähig sind etwa Personalkosten, laufende Betriebsausgaben, Finanzierungskosten, Leasinginvestitionen sowie Rechnungsbeträge unter € 50. Die Auswahl erfolgt nach den Kriterien touristische Relevanz, Nachhaltigkeitsaspekte sowie Infrastruktur- und Qualitätsverbesserung. Mit der beantragten Förderung soll ein zusätzlicher Impuls zur nachhaltigen Tourismusentwicklung in Kärnten gegeben werden.

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