Zuschuss

Allgemeine Hilfen der Bürgerstiftung Erlangen

Unterstützung in akuten Notlagen von Einzelpersonen, Familien und gemeinnützigen Institutionen im Raum Erlangen und Umland (z. B. Arzt-/Medikamentenkosten, Kleidung, Möbel/Haushaltsgeräte, Miet- und Fahrtkosten, digitale Endgeräte, Lebenshaltungskosten).

Soziales Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Bayern

Förderziel

Unterstützung in akuten Notlagen von Einzelpersonen, Familien und gemeinnützigen Institutionen durch finanzielle Beihilfen für Arzt- und Medikamentenkosten, Kleidung, Möbel und Haushaltsgeräte, Miet- und Fahrtkosten, digitale Endgeräte sowie Lebenshaltungskosten.

Förderfähige Ausgaben

  • Arzt- und Medikamentenkosten
  • Beschaffung von Kleidung
  • Anschaffung von Möbeln und Haushaltsgeräten
  • Mietkosten
  • Fahrtkosten
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnsitz oder Sitz der Einrichtung im Stadtgebiet Erlangen oder in einer der Umlandgemeinden (Buckenhof, Spardorf, Uttenreuth, Marloffstein, Bubenreuth, Baiersdorf, Möhrendorf, Heßdorf)
  • Nachweis einer akuten Notlage oder eines konkreten Bedarfs

Beschreibung

Die „Allgemeinen Hilfen“ der Bürgerstiftung Erlangen bieten unbürokratische finanzielle Beihilfen für Einzelpersonen, Familien und gemeinnützige Institutionen im Raum Erlangen sowie in den umliegenden Gemeinden (Buckenhof, Spardorf, Uttenreuth, Marloffstein, Bubenreuth, Baiersdorf, Möhrendorf, Heßdorf). In akuten Notlagen werden etwa Kosten für Arzt- und Medikamente, Kleidung, Möbel sowie große Haushaltsgeräte übernommen. Darüber hinaus sind Zuschüsse zu Miet- und Fahrtkosten, zur Anschaffung digitaler Endgeräte (Tablets, Laptops) oder zur kurzfristigen Deckung der Lebenshaltung denkbar. Voraussetzung ist der Nachweis eines Wohnsitzes beziehungsweise Einrichtungssitzes im Fördergebiet sowie ein konkreter Bedarf durch eine aktuelle Notlage.

Bei dieser fortlaufenden Fördermöglichkeit wird ein zeitnaher Antragsempfang gewährleistet: Anträge können jederzeit gestellt werden. Die Prüfung erfolgt durch ein internes Gremium, das nach Vollständigkeit der Unterlagen und Plausibilität der Bedarfssituation entscheidet. Durch die individuelle Ausgestaltung der Zuschüsse entsteht eine passgenaue Unterstützung, die dazu beiträgt, existenzielle Nöte zu mildern und den Alltag wieder zu stabilisieren. Die „Allgemeinen Hilfen“ leisten so einen wertvollen Beitrag im Bereich Soziales und Gesundheit sowie bei der Sicherung der grundlegenden Lebensbedürfnisse in Bayern.

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