Zuschuss

Allgemeine Naturschutzförderungen und Artenschutzprojekte

Förderungen für Aktivitäten und Projekte in der Steiermark zur Erhaltung und zum Schutz von Natur und Landschaft, einschließlich Schutzgebiete, Artenschutzprogramme und Öffentlichkeitsarbeit. Anträge bis 15.10. des Vorjahres möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark

Förderziel

Förderungen für Aktivitäten und Projekte, welche für die Erhaltung und den Schutz der Natur und Landschaft aus dem Naturschutzbudget gewährt werden. Diese Aktivitäten umfassen insbesondere Maßnahmen für die Erhaltung, Gestaltung und Pflege von Europaschutzgebieten, Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsteilen, Maßnahmen zur Sicherung von Höhlen, den Ankauf von Grundstücken, naturkundliche Projekte in National- und Naturparken, Maßnahmen zur Durchführung von Artenschutzprogrammen und die Öffentlichkeitsarbeit.

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Steiermarkbezug
  • Projekt fällt in die Schwerpunktsetzungen des amtlichen Naturschutzes

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag auf Förderung mittels Formular
  2. Projektbeschreibung
  3. Kostendetailaufstellung
  4. Vereinsstatuten (wenn Verein)
  5. Aufstellung über andere fördernde Stellen

Beschreibung

In der Steiermark existiert eine fortlaufende Zuschussmöglichkeit für Naturschutz- und Artenschutzprojekte, die sich an ein breites Spektrum von Projektträger:innen richtet: Interessenverbände, Vereine, gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen. Gefördert werden Vorhaben im Themenfeld Umwelt- und Naturschutz sowie Energieeffizienz & Klimaschutz, die einen direkten Beitrag zur Erhaltung und Pflege von Europaschutzgebieten, Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsteilen leisten. Die Förderung umfasst darüber hinaus Maßnahmen zur Sicherung von Höhlen, Ankäufe von Grundstücken, naturkundliche Projekte in National- und Naturparken sowie die Umsetzung von Artenschutzprogrammen und zielgruppenorientierte Öffentlichkeitsarbeit. Ein besonderer Fokus liegt auf Vorhaben, die sich in die Schwerpunktsetzungen des amtlichen Naturschutzes einfügen und einen klaren Bezug zur Steiermark aufweisen.

Für die Antragstellung ist eine vollständige Projektdokumentation erforderlich, bestehend aus einem ausgefüllten Formular, einer detaillierten Projektbeschreibung, einer Kostendetailaufstellung, den Vereinsstatuten (sofern es sich um einen Verein handelt) sowie einer Aufstellung bereits weiterer Förderquellen. Antragstellende beachten, dass Anträge bis spätestens 15. Oktober des Vorjahres einzureichen sind. Eine fachliche und rechnerische Kontrolle der Verwendungsnachweise, inklusive Originalrechnungen und Kontoauszügen, ist Teil der Leistungskontrolle. Die Förderhöhe richtet sich nach den nutzbaren Mitteln des Naturschutzbudgets. Interessierte Projektträger:innen können weitere Informationen und das jeweilige Antragsformular über die Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung anfordern. Diese Förderung bietet eine wertvolle Unterstützung für innovative Naturschutzmaßnahmen und stärkt den Erhalt der einzigartigen Lebensräume in der Steiermark.

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