Zuschuss

Allgemeine Projektförderung – Kulturstiftung des Bundes

Spartenoffene, antragsoffene Förderung großer, innovativer Kulturprojekte im internationalen Kontext mit Antragsfristen am 31.01. und 31.07. eines Jahres (jeweils 12 Uhr MEZ).

Kultur Medien Musik

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Fördergelder für große, innovative Projekte aller künstlerischen Sparten im internationalen Kontext, z. B. Ausstellungen, Aufführungen, Symposien.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Sachkosten
  • Reisekosten
  • Honorare
  • Konfliktmanagement

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Institutionelle Förderung
  • Anschaffung von Immobilien und bauliche Maßnahmen
  • Laufende Sach- und Personalkosten
  • Unbare Leistungen und Sachleistungen

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Mindestens 50.000 € Antragssumme
  • Gesicherter Eigen- oder Drittmittelanteil von mindestens 20 %
  • Projekte im internationalen Kontext
  • Einreichung online bis 31.1. oder 31.7. jeweils 12 Uhr MEZ
  • Projektbeginn erst nach positiver Juryentscheidung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Online-Antrag
  2. Ausführliche Projektbeschreibung
  3. Kosten- und Finanzierungsplan (Muster KFP)
  4. Zusage/Absichtserklärungen weiterer Förderer
  5. Zusicherung der Kooperationspartner
  6. Ausführliche Künstlerliste

Bewertungskriterien

  • Qualitative Beurteilung durch Fachjury
  • Innovationsgehalt des Projekts
  • Internationaler Kontext

Beschreibung

Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes unterstützt bundesweit große, innovative Kulturvorhaben aller Sparten im internationalen Kontext. Zweimal im Jahr können gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen Antragssummen ab 50.000 € einreichen und erhalten Zuschüsse für Planungs-, Personal-, Sach-, Reise- und Honorarkosten sowie für konfliktmanagementbezogene Ausgaben. Voraussetzung ist ein gesicherter Eigen- oder Drittmittelanteil von mindestens 20 % der Gesamtkosten. Projekte dürfen erst nach positiver Juryentscheidung beginnen und müssen in Deutschland sichtbar sein, gleichzeitig jedoch Kooperationen im Ausland, internationale Mitwirkende oder Veranstaltungen jenseits der Bundesgrenzen aufweisen. Die unabhängige Fachjury bewertet ausschließlich qualitäts- und innovationsorientiert; dabei entscheidet der Vorstand bis 250.000 €, ab dieser Summe ist zusätzlich der Stiftungsrat zuständig. Antragsfristen sind jeweils der 31. Januar und der 31. Juli (jeweils 12 Uhr MEZ).

Zur Bewerbung sind online einzureichen: der vollständig ausgefüllte Antrag, eine ausführliche Projektbeschreibung, der Muster-Kosten- und Finanzierungsplan, gesicherte Finanzierungszusagen oder Absichtserklärungen weiterer Förderer, Kooperationszusagen sowie eine detaillierte Liste der künstlerischen Beteiligten. Nicht förderfähig sind institutionelle Förderungen, der Erwerb von Immobilien, bauliche Maßnahmen, laufende Sach- und Personalkosten, unbare Leistungen und Sachleistungen. Nach positiver Entscheidung verpflichtet ein Vertrag zur ordnungsgemäßen Mittelverwendung und Verwendungsnachweisführung. Durch die spartenoffene Ausrichtung und die Fokussierung auf internationale Vernetzung bietet die Allgemeine Projektförderung allen Kulturschaffenden und kulturellen Institutionen eine chancenreiche Plattform, wegweisende Projekte auf internationalem Parkett zu realisieren und im deutschen Kulturraum sichtbar zu machen.

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