Allgemeine Senior*innenförderung
Das Land Burgenland fördert Senior*innenvereinigungen zur Unterstützung ihrer Beratungs-, Informations- und Betreuungstätigkeit. Anträge jederzeit möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Senior*innenvereinigungen zur Unterstützung ihrer Beratungs-, Informations- und Betreuungstätigkeit gemäß § 4 des Burgenländischen Seniorengesetzes 2002.
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anerkannte Senior*innenvereinigung
- Tätigkeitsbereich im gesamten Burgenland
- Zweigorganisation in mindestens drei politischen Bezirken
- Mindestanzahl an Mitgliedern
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vereinsregisterauszug
- Jahresrechnungsabschluss
- Förderantrag
- Notariell bestätigtes Formular der Mitgliederzahl
Beschreibung
Das Land Burgenland stellt gemeinnützigen Senior:innenvereinigungen laufend finanzielle Mittel in Form eines Zuschusses bereit, um deren Beratungs-, Informations- und Betreuungsangebote nachhaltig zu stärken. Förderberechtigt sind anerkannte Interessensverbände oder sonstige Vereine, deren Wirkungsbereich das gesamte Burgenland umfasst und die mit Zweigorganisationen in mindestens drei politischen Bezirken vertreten sind. Voraussetzung ist weiterhin eine festgelegte Mindestanzahl an Mitgliedern, nachgewiesen durch ein notariell bestätigtes Formular. Auf Grundlage von § 4 des Burgenländischen Seniorengesetzes 2002 wird so sichergestellt, dass Maßnahmen für ältere Menschen flächendeckend geplant und umgesetzt werden können. Anträge können jederzeit – ohne befristete Einreichungsperiode – eingereicht werden.
Die Förderung richtet sich ausschließlich an gemeinnützige Organisationen und zielt darauf ab, Errungenschaften in der Seniorenarbeit zu festigen und weiter auszubauen. Erforderliche Unterlagen umfassen einen aktuellen Vereinsregisterauszug, den Jahresrechnungsabschluss, den vollständig ausgefüllten Förderantrag sowie die Mitgliederzahl-Bestätigung. Durch transparente Vergabekriterien sollen die Fördermittel zielgerichtet eingesetzt und eine gleichbleibend hohe Qualität der Angebote gewährleistet werden. Damit leistet das Programm einen bedeutenden Beitrag zur Stärkung der sozialen Infrastruktur und fördert das generationenübergreifende Miteinander im Burgenland.