AMIF 21-27: Anreiz zur freiwilligen Rückkehr durch Reintegrationsprogramme
Förderung von Projekten, die Anreize zur freiwilligen Rückkehr durch Reintegrationsprogramme bieten. Ziel ist der Aufbau wirksamer Unterstützungsleistungen im Herkunftsland, Kapazitätsaufbau in Partnerstaaten und Monitoring der Wirksamkeit. Anträge bis 31.12.2029 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Im Rahmen dieser Maßnahme werden Projekte gefördert, die Anreize zur freiwilligen Rückkehr durch Reintegrationsprogramme zum Inhalt haben. Ziel ist es, wirksame Unterstützungsleistungen nach der Ankunft im Herkunftsland aufzubauen, den Anreiz und die Effektivität der freiwilligen Rückkehr zu steigern, Lebensperspektiven vor Ort zu ermöglichen, ein effektives Monitoringsystem zur Überprüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen aufzubauen und Herkunftsstaaten beim Kapazitätenaufbau zur Wiedereingliederung von Rückkehrern zu unterstützen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Reisekosten
- zielgruppenspezifische Ausgaben
- indirekte Kosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Erwerb von Grundstücken
- Repräsentationskosten
- Garantieleistungen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- öffentlich ausgeschriebener Aufruf
- vollständige und fristgerechte Einreichung
- Zugehörigkeit zur Zielgruppe
- Mindestförderungssumme von 100.000 € pro Jahr
- maximaler Kofinanzierungsanteil von 75 %
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Projektbeschreibung
- Finanzplan
- Zeit- und Finanzierungsplan
Beschreibung
AMIF 21-27: Anreiz zur freiwilligen Rückkehr durch Reintegrationsprogramme in Wien unterstützt Projekte, die durch passgenaue Rückkehr- und Reintegrationsangebote den Anreiz freiwilliger Rückkehr stärken. Gefördert wird der Aufbau nachhaltiger Unterstützungsleistungen im Herkunftsland, die gezielte Lebens- und Berufsperspektiven eröffnen. Parallel dazu zielt die Maßnahme auf Kapazitätsaufbau in Partnerstaaten sowie die Implementierung eines Monitoring- und Evaluierungssystems, um die Wirksamkeit der Angebote nachzuhalten. Eine enge Abstimmung mit EU-Systemen wie RIAT und FRONTEX verbessert Datenaustausch, Koordination von Rückführungen und Reintegration sowie die Abstimmung mit bestehenden EU-Förderinstrumenten. Anrechenbar sind Personal- und Sachkosten, Reisekosten, zielgruppenspezifische Ausgaben sowie indirekte Kosten; unzulässig bleiben etwa Grundstückserwerb, Repräsentationskosten oder Garantieleistungen. Kofinanzierungsanteile von 75 % bis maximal 90 % sichern eine solide Budgetbasis.
Interessiert sind Unternehmen, Gemeinnützige Organisationen und Öffentliche Einrichtungen, die Projekte für Drittstaatsangehörige konzipieren – darunter Menschen mit ablehnenden aufenthaltsrechtlichen Bescheiden sowie schutzbedürftige Gruppen wie Opfer von Menschenhandel und unbegleitete minderjährige Rückkehrende. Voraussetzung ist ein öffentlich ausgeschriebener Aufruf, vollständige und fristgerechte Einreichung sowie eine Mindestförderung von 100.000 € pro Projektjahr. Die Antragstellung erfolgt bis zum 31. Dezember 2029 anhand der geforderten Unterlagen: Antragsformular, Projektbeschreibung, Finanzplan sowie Zeit- und Finanzierungsplan. Als Zuschuss gewährte Mittel werden nach erfolgreicher Projektprüfung ausbezahlt und durch Zwischen- und Abschlussberichte begleitet. Die Maßnahme trägt so zur Stärkung geordneter, freiwilliger Rückkehrprozesse und nachhaltiger Perspektiven vor Ort bei.