Ankauf von Belegungsbindungen für Haushalte mit besonderen Marktzugangsschwierigkeiten
Zuschuss für den Ankauf von Belegungsbindungen in Hamburg zur Verbesserung der Wohnraumversorgung für Haushalte mit besonderen Marktzugangsschwierigkeiten: 15.000 € (einmalige Belegungsrechte, Programm A) oder 25.000 € (langfristige Bindungen, Programm B).
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Förderkriterien
Förderziel
Die Verbesserung der Wohnraumversorgung von Zielgruppen mit besonderem Integrationsbedarf durch den Erwerb von Belegungsrechten im Bestand in Hamburg.
Förderfähige Ausgaben
- Erwerb von Belegungsrechten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Eigentümerin oder Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigte von Mietwohnungen
- Wohnung muss frei von anderweitigen Belegungsbindungen sein
- Dauernde Wohnnutzung, in sich abgeschlossen und mind. 25 m² (Programm A) bzw. 30 m² (Programm B)
- Keine Förderung in Mümmelmannsberg, Steilshoop, Neuallermöhe-West und Wilhelmsburg für Programm B
- Miete gemäß Hamburger Mietenspiegel und Sozialbehörde-Bedarfsgrenzen
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Beschreibung
Der Zuschuss zielt darauf ab, die Wohnraumversorgung von Haushalten mit besonderen Marktzugangsschwierigkeiten in Hamburg nachhaltig zu stärken. Gefördert wird der Erwerb von Belegungsrechten im Bestand zur Bereitstellung von Wohnraum für Zielgruppen mit integrativem Förderbedarf – darunter Frauen aus Schutzunterkünften und Frauenhäusern, Menschen mit psychischen oder seelischen Erkrankungen, Personen mit geistigen oder mehrfachen Behinderungen sowie unterstützungsbedürftige junge Erwachsene aus stationären Jugendhilfeeinrichtungen oder nach Haftentlassung. Programm A bietet eine einmalige Förderung von 15.000 Euro für Belegungsrechte mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren, während Programm B für langfristige Mietpreisbindungen von bis zu 20 Jahren einen Zuschuss von 25.000 Euro bereitstellt. Das Instrument leistet einen Beitrag zur sozialen Durchmischung von Quartieren und fördert eine inklusive Stadtentwicklung. Die Möglichkeit zur Beantragung ist fortlaufend gegeben.
Anspruchsberechtigt sind Wohnungseigentümer:innen und sonstige Verfügungsberechtigte von frei verfügbaren, ungebundenen Mietwohnungen. Gefördert werden abgeschlossene Wohneinheiten ab 25 m² (Programm A) bzw. 30 m² (Programm B), deren Miete den Vorgaben des Hamburger Mietenspiegels sowie den Bedarfsgrenzen der Sozialbehörde entspricht. Eine Förderung im Rahmen von Programm B ist in den Stadtteilen Mümmelmannsberg, Steilshoop, Neuallermöhe-West und Wilhelmsburg ausgeschlossen. Voraussetzung ist der Abschluss unbefristeter Mietverträge. Eine Antragsprüfung umfasst die Überprüfung der Wohnungsausstattung, der Mietpreisgrenzen sowie der Eignung der angedachten Zielgruppe. Bei positiver Bewilligung koordiniert das zuständige Bezirksamt die Belegung, wonach ein unbefristeter Mietvertrag mit den gewünschten Mieter:innen geschlossen werden kann.