Zuschuss

Annuitätenzuschüsse (Wohnhaussanierung)

Land Tirol gewährt Wohnungs-Eigentümer:innen oder Mieter:innen einen Annuitätenzuschuss zu einem Kredit für förderbare Sanierungsmaßnahmen an Wohnobjekten. Förderansuchen spätestens 18 Monate nach Abschluss des Vorhabens möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
27.08.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Tirol

Förderziel

Durchführung von förderbaren Sanierungsmaßnahmen an Wohnhäusern, Wohnungen und Wohnheimen im Bundesland Tirol zur Verbesserung von Energieeffizienz und Wohnqualität.

Förderfähige Ausgaben

  • Technische Anlagen im Haus
  • Nutzung von Solarenergie
  • Maßnahmen für besseren Wärmeschutz
  • Ergänzung fehlender Ausstattung
  • Schutz vor Feuchtigkeit und Lärm
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Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vorliegen einer oder mehrerer förderbarer Maßnahmen gemäß Wohnhaussanierungsrichtlinie
  • Ganzjähriger Hauptwohnsitz im geförderten Objekt
  • Einhaltung von Qualitäts- und Effizienzstandards (Haustechnik, U-Werte, Emissionsgrenzwerte)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular A5 - Wohnhaussanierung
  2. Verpflichtungserklärung (Formblatt F10)
  3. Bonitätsbestätigung (Formblatt F11)
  4. Abnahmebestätigungen durch ausführende Firmen
  5. Rechnungen und Zahlungsbelege
  6. Endabrechnung (Formblatt F28b)

Beschreibung

Das Land Tirol unterstützt mit einem Annuitätenzuschuss die energetische Sanierung von Wohnhäusern, Wohnungen und Wohnheimen im Bundesland Tirol. Eigentümer:innen oder Mieter:innen mit ganzjährigem Hauptwohnsitz im jeweiligen Objekt profitieren von einer teilweisen Rückzahlung der Kreditkosten für förderfähige Modernisierungsmaßnahmen. Ziel ist es, durch den Zuschuss die Energieeffizienz zu steigern und den Wohnkomfort nachhaltig zu verbessern. Antragsteller:innen können nach Abschluss der Arbeiten bis zu 18 Monate später eine Förderung beantragen, wobei die Auszahlung ab dem Tilgungsbeginn des Bankkredits erfolgt und erst nach Einreichung der Endabrechnung freigegeben wird.

Voraussetzung für die Förderung ist das Vorliegen mindestens einer Maßnahme gemäß der Wohnhaussanierungsrichtlinie sowie die Einhaltung definierter Qualitäts- und Effizienzstandards, etwa in Bezug auf Haustechnik, U-Werte und Emissionsgrenzwerte. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen unter anderem technische Anlagen, Solarenergienutzung, Wärmeschutzmaßnahmen, Schallschutz, Feuchteschutz, Ausstattungsergänzungen sowie Wohnraumerweiterungen oder Grundrissanpassungen. Für die Antragstellung sind das Formular A5 – Wohnhaussanierung, die Verpflichtungserklärung (F10), eine Bonitätsbestätigung (F11) sowie Abnahmebestätigungen, Rechnungen, Zahlungsbelege und die Endabrechnung (F28b) vorzulegen. Die Frist für das Einbringen des Förderansuchens endet 18 Monate nach Vollendung des Vorhabens oder Rechnungslegung.

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