Anteilige Abgangsdeckung der Salzburger Osterfestspiele GmbH
Das Land Salzburg deckt ein Drittel des verbleibenden Jahresfehlbetrags der Salzburger Osterfestspiele GmbH ab; Stadtgemeinde Salzburg und der Salzburger Tourismusförderungsfonds übernehmen jeweils ein weiteres Drittel. Gesamtplafond: € 999.999 pro Jahr über fünf Geschäftsjahre.
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Förderkriterien
Förderziel
Abdeckung des allfällig verbleibenden Jahresfehlbetrags der Salzburger Osterfestspiele GmbH
Förderfähige Ausgaben
- Jahresfehlbetrag
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorliegen eines Jahresfehlbetrages der Salzburger Osterfestspiele GmbH gemäß geprüften Jahresabschluss mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk
- Anteilige Abgangstragung nur für Abgänge bis zu € 999.999,- p.a.
- Letztmalig für das Geschäftsjahr 2016/17 (Verlängerung der Vereinbarung möglich)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Geprüfter und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehener Jahresabschluss
Beschreibung
Die Anteilige Abgangsdeckung der Salzburger Osterfestspiele GmbH unterstützt die kulturelle Fortführung des renommierten Festspielbetriebs in Salzburg durch eine direkte finanzielle Absicherung. Im Rahmen dieses Zuschusses trägt das Land Salzburg ein Drittel eines allfällig verbleibenden Jahresfehlbetrags, während die Stadtgemeinde Salzburg sowie der Salzburger Tourismusförderungsfonds jeweils ein weiteres Drittel bereitstellen. Die Fördermaßnahme ist fortlaufend beantragbar und erstreckt sich über eine maximale Projektdauer von 60 Monaten, mit einem jährlichen Gesamtplafond von bis zu € 999.999. Unternehmen in der Rechtsform der GmbH müssen zur Beantragung einen geprüften Jahresabschluss mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk vorlegen, der den Jahresfehlbetrag belegt. Eine anteilige Abgangstragung wird bis zu einer Höchstgrenze von € 999.999 p.a. gewährt, wobei die Vereinbarung zuletzt für das Geschäftsjahr 2016/17 abgeschlossen wurde und eine Verlängerung möglich ist.
Die Förderung richtet sich explizit an die Salzburger Osterfestspiele GmbH und gewährleistet die Abdeckung finanzieller Engpässe zur Sicherung des kulturellen Angebots. Durch die enge Zusammenarbeit zwischen Land, Stadt und Tourismusförderungsfonds entsteht eine stabile Finanzierungspartnerschaft, die den Fortbestand der traditionsreichen Osterfestspiele gewährleistet. Unternehmen profitieren von einer klar geregelten Förderquote von 33 % und einer transparenten Antragsmodalität ohne Fristende. Erforderlich ist einzig der Jahresabschluss mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk; weitere persönliche Kontaktdaten sind nicht nötig, da die Anträge jederzeit bei den zuständigen Stellen eingereicht werden können. Dieser Zuschuss ermöglicht eine verlässliche Abwicklung des Jahresfehlbetrags und stärkt damit die kulturelle Vielfalt in Salzburg.
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