Darlehen

Aquakultur und Fischwirtschaft – Nachhaltigkeit

Bundesweites Darlehensprogramm der Landwirtschaftlichen Rentenbank für Unternehmen der Aquakultur und Fischwirtschaft zur Finanzierung nachhaltiger Investitionen mit bis zu 100 % Förderquote und Darlehenshöchstbetrag von 10 Mio. € pro Jahr.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
30.06.2030
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Unternehmensgröße: KMU
Fördersumme: bis zu 10.000.000 € pro Unternehmen und Jahr
Förderquote: 100%
Projektdauer: 36 – 600 Monate

Förderziel

Förderung von Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz, Minderung von Emissionen, Ausbau ökologischer Aquakultur und Verbesserung des Verbraucherschutzes in Unternehmen der Aquakultur und Fischwirtschaft.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionen zur Senkung von Emissionen und Energieverbrauch
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität und Abwasseraufbereitung
  • energetische Modernisierung und Kraft-Wärme-Kopplung
  • Investitionen in ökologische Aquakulturanlagen
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Investitionen zur Erhöhung der Fangkapazität
  • Bau, Kauf oder Modernisierung von Fischereifahrzeugen
  • Investitionen in Versuchsfischerei
  • Kosten der Unternehmensübertragung
  • Kosten für direkte Besatzmaßnahmen (Ausnahmen vorbehalten)
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Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Unternehmen der Aquakultur und Fischwirtschaft
  • KMU im Sinne der EU-Definition oder beihilfefreie Konditionen für Nicht-KMU

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag über die Hausbank
  2. Beihilfeerklärung
  3. Kumulierungserklärung
  4. Programmbedingungen (PDF)
  5. De-minimis-Beihilfeerklärung

Bewertungskriterien

  • Beitrag zur Energieeffizienz
  • Emissionseinsparungen
  • Nachhaltigkeitsaspekte
  • Relevanz für Verbraucherschutz

Beschreibung

Unternehmen der Aquakultur und Fischwirtschaft in Deutschland können das bundesweite Darlehensangebot der Landwirtschaftlichen Rentenbank nutzen, um nachhaltige Investitionen zu realisieren. Mit einem Kreditrahmen von bis zu 10 Mio. € pro Jahr und einer Förderquote von 100 % werden Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Emissionsminderung sowie zur Verbesserung des Verbraucherschutzes gefördert. Insbesondere Maßnahmen wie Abwasseraufbereitung, energetische Modernisierung bestehender Anlagen, Kraft-Wärme-Kopplung und der Ausbau ökologischer Aquakulturanlagen stehen im Fokus. Die Laufzeiten liegen zwischen 36 und 600 Monaten, wobei auch Kombinationen mit weiteren öffentlichen Mitteln zulässig sind. KMU der Primärerzeugung sowie der Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen profitieren von besonders günstigen Konditionen, während Nicht-KMU auf beihilfefreie Finanzierungsvarianten zurückgreifen können.

Die Antragstellung erfolgt unkompliziert über die Hausbank, die alle erforderlichen Unterlagen wie Beihilfeerklärung, Kumulierungserklärung und Programmbedingungen prüft. Als Fördervoraussetzungen gelten die KMU-Definition der EU beziehungsweise die Option auf beihilfefreie Konditionen für größere Unternehmen. Nicht gefördert werden Investitionen in Fangkapazitäten, Fischereifahrzeuge, Versuchsfischerei oder direkte Besatzmaßnahmen (Ausnahmen vorbehalten). Bewertet werden Vorhaben nach ihrem Beitrag zur Energieeffizienz, den Emissionseinsparungen, den Nachhaltigkeitsaspekten und der Relevanz für den Verbraucherschutz. Das Programm läuft längstens bis zum 30. Juni 2030, Anträge sind fortlaufend möglich. Dadurch erhalten Betriebe entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Fischwirtschaft Zugang zu zinsgünstigen Darlehen, um ökologische und technische Modernisierungen nachhaltig umzusetzen.

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