Arbeit für das Saarland (ASaar) – Prämie zur Bereitstellung von Arbeitsplätzen für Arbeitsverhältnisse nach SGB II
Förderprogramm des Saarlandes für Arbeitgebende, die langzeitarbeitslose Erwachsene (Ü25) nach SGB II einstellen: Einmalige Prämie von bis zu 3.700 EUR pro Arbeitsplatz, zusätzliche Erfolgsprämie von bis zu 5.000 EUR für gemeinnützige Arbeitgeber und Sachkostenpauschale bis zu 2.500 EUR. Anträge laufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Arbeitgebern im Saarland bei der Bereitstellung von Arbeitsplätzen für langzeitarbeitslose Erwachsene (Ü25) mit Vermittlungshemmnissen im Rechtskreis SGB II sowie Förderung von Sachkosten zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in Bereichen mit ehrenamtlich Tätigen.
Förderfähige Ausgaben
- Prämien zur Bereitstellung von Arbeitsplätzen (bis zu 3.700 EUR pro Arbeitsplatz und Jahr)
- Erfolgsprämie für gemeinnützige Arbeitgeber (bis zu 5.000 EUR)
- Sachkostenpauschale zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in Bereichen mit ehrenamtlich Tätigen (bis zu 2.500 EUR pro Arbeitsplatz und Jahr)
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts
- Einvernehmliche Abstimmung der Maßnahmeninhalte, Ausgestaltung und Finanzierung mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit und den zuständigen Jobcentern im Saarland
- Beachtung der allgemeinen arbeitsrechtlichen Regelungen, Tarifverträge und des gesetzlichen Mindestlohns bzw. Branchenmindestlöhne
- Vorlage eines Bescheids des Jobcenters über Lohnkostenzuschüsse nach SGB II und eines Arbeitsvertrags
- Bereitstellung des Arbeitsplatzes in der Regel für 12 Monate
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Kurzantrag
- Langantrag
- Projektkonzeption
- Personalliste
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Kofinanzierungsnachweis
- Unterschriftsblatt
- Bescheid des Jobcenters über Lohnkostenzuschüsse nach SGB II
- Arbeitsvertrag
Bewertungskriterien
- Inhaltliche Übereinstimmung mit dem ESF+-Programm und den Projektauswahlkriterien
- Formale und inhaltliche Übereinstimmung mit den nationalen Förderrichtlinien
- Vollständigkeit und Validität der Teilnehmendendaten bzw. Unternehmensdaten
- Anwendung des Vergaberechts
- Zuschussfähigkeit der Ausgaben gemäß nationalen und gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben
- Nachweis der Projektfinanzierung
Beschreibung
Im Rahmen des ESF+-geförderten Landesprogramms „Arbeit für das Saarland (ASaar)“ bietet das Saarland finanzielle Anreize für Arbeitgebende, die langzeitarbeitslose Erwachsene (Ü 25) mit Vermittlungshemmnissen im Rechtskreis SGB II in den ersten Arbeitsmarkt integrieren. Pro neu geschaffenen Arbeitsplatz wird eine einmalige Prämie von bis zu 3 700 EUR gewährt. Gemeinnützige Einrichtungen können zusätzlich eine Erfolgsprämie von bis zu 5 000 EUR erhalten, wenn nach spätestens sechs Monaten keine SGB-II-Leistungen mehr bezogen werden. Zur Optimierung der Rahmenbedingungen in Bereichen mit ehrenamtlich Tätigen steht zudem eine Sachkostenpauschale von bis zu 2 500 EUR pro Arbeitsplatz und Jahr zur Verfügung. Ziel ist die Förderung von Berufserfahrung und die Stärkung des Arbeits- und Sozialverhaltens der Teilnehmenden.
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, darunter Unternehmen, Bildungseinrichtungen und Kommunen im Saarland, die nachhaltige Jobchancen für Personen mit Hemmnissen bereitstellen. Die geplanten Maßnahmeninhalte, Ausgestaltung und Finanzierung sind vorab einvernehmlich mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit sowie den zuständigen Jobcentern abzustimmen. Für die Arbeitsverhältnisse gelten alle arbeitsrechtlichen Vorschriften einschließlich Tarifverträgen sowie gesetzlicher und Branchenmindestlöhnen. Ein Bescheid des Jobcenters über Lohnkostenzuschüsse nach SGB II und ein schriftlicher Arbeitsvertrag sind ebenso erforderlich wie eine Mindestbereitstellung des Arbeitsplatzes über zwölf Monate. Kurzantrag, Langantrag, Projektkonzeption, Personalliste, Kosten- und Finanzierungsplan sowie Nachweise zur Kofinanzierung sind bei der Zwischengeschalteten Stelle F/3 einzureichen. Eine fortlaufende Antragsstellung ermöglicht eine zeitnahe Realisierung der Beschäftigungsmaßnahmen.
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