Arbeit und fähigkeitsorientierte Aktivität - \"Berufliche Qualifizierung\"
Förderung zur beruflichen Qualifizierung von Menschen mit Beeinträchtigungen in Oberösterreich zur nachhaltigen Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung „Berufliche Qualifizierung“ soll Menschen mit körperlichen, geistigen, psychischen und/oder mehrfachen Beeinträchtigungen das Erreichen eines dauerhaften Dienstverhältnisses am allgemeinen Arbeitsmarkt, eine selbstbestimmte Berufstätigkeit sowie die nachhaltige berufliche und soziale Integration ermöglichen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten für Ausbildungs- und Begleitmaßnahmen
- Betriebswirtschaftliche und organisatorische Kosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anerkennung als Trägerorganisation gemäß § 27 Oö. ChG
- Antragstellung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde
- Empfänger muss eine Beeinträchtigung gemäß § 2 Oö. ChG haben
- Hauptwohnsitz oder dauernder Aufenthalt in Oberösterreich
- Kein Anspruch auf vergleichbare Leistungen nach anderem Sozialrecht
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Nachweis über rechtmäßigen Daueraufenthalt
- Ärztliches Attest zum Nachweis der Beeinträchtigung
- Einkommensnachweise (z.B. Lohnbestätigung, AMS-Bestätigung, Einkommenssteuerbescheid)
- Vermögensnachweise (Kontoauszüge, Sparbücher, etc.)
Beschreibung
Die Förderung zielt darauf ab, Menschen mit körperlichen, geistigen, psychischen und/oder mehrfachen Beeinträchtigungen in Oberösterreich eine nachhaltige und selbstbestimmte Berufstätigkeit im allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Träger:innen entwickeln individuelle Ausbildungsprogramme und bieten fachspezifische Qualifizierungen, Schlüsselkompetenzen, begleiteten Praxisunterricht sowie sozialpädagogische Unterstützung. Ergänzend werden betriebswirtschaftliche, pädagogisch-planerische und organisatorische Leistungen umgesetzt, um effektive Rahmenbedingungen und Qualitätsstandards sicherzustellen. Durch diese ganzheitliche Ausrichtung wird der Übergang in ein dauerhaftes Dienstverhältnis gefördert und eine langfristige berufliche sowie soziale Integration gestärkt.
Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die gemäß § 27 Oö. ChG anerkannt sind. Die Förderung wird als 100 %iger Zuschuss gewährt und kann über eine maximale Projektdauer von 60 Monaten in Anspruch genommen werden. Gefördert werden Personalaufwendungen, Sachkosten für Ausbildungs- und Begleitmaßnahmen sowie betriebswirtschaftliche und organisatorische Ausgaben. Voraussetzung ist die Antragstellung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde, der Hauptwohnsitz oder dauernde Aufenthalt der geförderten Personen in Oberösterreich, das Vorliegen einer Beeinträchtigung gemäß § 2 Oö. ChG sowie der Ausschluss vergleichbarer Sozialleistungen. Unionsbürger:innen, Staatsangehörige mit gleichgestellten Rechten oder Inhaber:innen eines Daueraufenthaltstitels sind antragsberechtigt. Zur Antragsunterlage gehören der Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt, ein ärztliches Attest zur Beeinträchtigung sowie Einkommens- und Vermögensnachweise. Eine fixierte Frist ist nicht vorgesehen; Anträge können seit dem 05.11.2013 laufend eingereicht werden.
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